Die Anwälte der niederländischen Anwaltskanzlei AMS in Amsterdam verfügen über sehr viel Erfahrung mit der Beratung sowie allen Prozesstätigkeiten im Zusammenhang mit dem niederländischen Gesellschaftsrecht. Unsere Anwälte agieren als Berater und Prozessanwälte in allen Gesellschaftsangelegenheiten, wie beispielsweise in Bezug auf die Haftung der Geschäftsführer.
Wenn der Hauptgeschäftsführer oder die Geschäftsführung Schulden machen, von denen sie wissen, dass diese nicht bezahlt werden können, oder wenn sie der BV so viel Geld entziehen, dass die Schuldner nicht mehr bezahlt werden können, dann kann der Hauptgeschäftsführer selbst (persönlich) für die fraglichen Schulden haftbar gemacht werden.
Außerdem tritt unser Team aus niederländischen Fachanwälten für Gesellschaftsrecht bei allen möglichen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, bei der Abfindung von Gesellschaftern, bei der Übertragung von Anteilen und der Amtsenthebung eines Geschäftsführers auf. Wenn eine BV mehr als einen Gesellschafter besitzt, werden die Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern normalerweise in einer Gesellschaftervereinbarung niedergelegt.
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht können Ihnen beim Aufsetzen aller erforderlichen Unterlagen der Gesellschaft behilflich sein, wie beispielsweise der Gesellschaftervereinbarung oder der Satzung, wobei der Inhalt jeweils auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.
Die Anwaltskanzlei AMS hat ihren Sitz in Amsterdam in den Niederlanden. Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht haben sehr viel Erfahrung mit der Beratung und der gerichtlichen Vertretung von (internationalen) Firmen und Einzelpersonen.
Wir setzen uns sehr für die Interessen unserer Kunden ein und bieten eine scharf kalkulierte und transparente Gebührenstruktur an. Wenn Sie weitere Einzelinformationen über die Eilverfahren benötigen oder eine Frage bezüglich der Zivilprozesse in den Niederlanden haben, wenden Sie sich bitte gern an unsere Anwaltskanzlei.