Wenn Sie in den Niederlanden eine Stiftung gründen möchten, gibt es einige Aspekte, die Sie als deutscher Stiftungsgründer beachten sollten. Unsere deutschsprachigen Anwälte für das niederländische Stiftungsrecht und Gesellschaftsrecht skizzieren im Folgenden einige Aspekte der niederländischen “Stichtingen”.
Stiftungen stellen eine juristische Person ohne Mitglieder dar, die durch eine notarielle Urkunde gegründet wird. In der Regel dienen Stiftungen in den Niederlanden und Deutschland einem bestimmten Zweck, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Die Rechtsform wird häufig gewählt, wenn ein soziales, gesellschaftliches oder ideelles Ziel erreicht werden soll.
Der Zweck der Stiftung ist in der Satzung festgelegt und bildet den Ausgangspunkt für alle Handlungen des Vorstands einer Stiftung in den Niederlanden. Die Satzung definiert, welche Handlungen unzulässig sind, da das Gesetz diesbezüglich Einschränkungen vorsieht.
Die wichtigste gesetzliche Einschränkung ist, dass der Stiftungszweck keine Ausschüttungen an Stifter oder an (juristische) Personen, die Teil der Stiftung sind, umfassen darf. Ausschüttungen an andere sind nur zulässig, sofern die Ausschüttung einem ideellen oder sozialen Zweck dient.
Stiftungen sind ab Artikel 2:285 des niederländischen Zivilgesetzbuches (BW) gesetzlich geregelt. Die allgemeine gesetzliche Regelung lässt eine breite Nutzung von Stiftungen zu. Eine Stiftung in den Niederlanden verfolgt in der Regel einen sozialen oder ideellen Zweck. In der Praxis gibt es eine Reihe gängiger Stiftungen.
Eine gemeinnützige Einrichtung (ANBI) in den Niederlanden wird vornehmlich für wohltätige Zwecke gegründet und widmet mindestens 90 % ihrer Bemühungen dem Gemeinwohl. Eine Stiftung mit ANBI-Status kann Spenden erhalten, die bei den Steuerbehörden steuerlich absetzbar sind.
Darüber hinaus ist eine Stiftung mit ANBI-Status von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit und muss mindestens drei Vorstände beinhalten.
Eine niederländische Einrichtung im öffentlichen Interesse (SBBI) hat einen sozialen Zweck und wird gegründet, um die individuellen Interessen der Teilnehmenden oder einer kleinen Gruppe innerhalb der Teilnehmenden zu schützen. Stiftungen mit SBBI-Status sind ebenfalls von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit, was sie für deutsche Unternehmer in den Niederlanden besonders attraktiv macht.
Eine Verwaltungsstiftung (STAK) in den Niederlanden hält Anteile an einem anderen Unternehmen und stellt Aktienzertifikate an Zertifikatsinhaber aus, wodurch das Stimmrecht und das Gewinnrecht voneinander getrennt werden. Das Stimmrecht verbleibt bei der Stiftung.
Dank dieser Struktur ist das wirtschaftliche und rechtliche Eigentum an den Aktien aufgeteilt. Die Stiftung hat spezifische Verwaltungsbedingungen aufgestellt, die die Ausstellung von Zertifikaten regeln.
Die Stiftung für Sammelklagen in den Niederlanden kann Klagen zum Schutz ähnlicher Interessen anderer Personen erheben, sofern sie diese Interessen gemäß ihrer Satzung vertritt (Artikel 3:305a des niederländischen Zivilgesetzbuchs (BW)). Das Gesetz legt eine Reihe von Anforderungen fest, die die finanzielle Transparenz und Kontrolle dieser Interessenverbände gewährleisten.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.