LennardNoordzij - AMS Advocaten

Lennard Noordzij

Anwalt für Verfahrensrecht und (internationales) Vertragsrecht

Lennard Noordzij

Über Lennard

Lennard Noordzij studierte niederländisches Recht an der Universität Groningen und arbeitet seit 2013 als Rechtsanwalt in Amsterdam. Lennard Noordzij sammelte zunächst Erfahrungen in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Amsterdam und ist seit Mai 2017 für AMS Advocaten tätig.

Spezialisierungen

Lennard Noordzij prozessiert, vertritt und berät nationale und internationale Mandanten in Gerichts- und Schiedsverfahren (commercial litigation & dispute resolution) in allen Instanzen, sowohl im einstweiligen Verfügungen als auch in Hauptsacheverfahren.

Lennard Noordzij prozessiert regelmäßig im Auftrag internationaler Mandanten.

Sein Spezialgebiet ist das Haftungsrecht. Darüber hinaus berät, verhandelt und prozessiert Lennard Noordzij auf dem Gebiet von Arbeitsrecht, (vorläufiges) Pfändungs- und Zwangsvollstreckungsrecht, Inkasso, internationalem Zivilrecht und Vertragsrecht.

Lennard Noordzij hat erfolgreich die Fachausbildung Unternehmen und Haftung an der Grotius Academie absolviert. Dies ist die ausführlichste und umfassendste post-akademische Ausbildung auf dem Gebiet des Haftungsrechts.

Aktueller track record

Zusammen mit seinem Bürokollegen Sjoerd Yntema unterstützte Lennard im Januar 2025 den Aktionär eines Gesundheitsunternehmens. Im Namen ihres Mandanten beantragten die beiden Anwälte bei der Unternehmenskammer die Durchführung einer Untersuchung. Die Unternehmenskammer vertrat die Auffassung, dass es begründete Zweifel an der korrekten Politik und dem Verhalten des Unternehmens gab, die eine Untersuchung rechtfertigten. Dazu gehörten die Abwerbung von Mitarbeitern durch den Geschäftsführer, der Rückgang der Gewinne und die Durchführung von Geschäften, bei denen der Geschäftsführer in einen Interessenkonflikt geriet. Die Unternehmenskammer traf unmittelbare Vorkehrungen und ernannte einen Direktor mit ausschlaggebender Stimme.

Im August 2024 beantragte Lennard im Namen eines dänischen Mandanten in den Niederlanden die Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs nach dem New Yorker Übereinkommen in Höhe von 1 Millionen Euro und die Erlaubnis, diesen Schiedsspruch in den Niederlanden zu vollstrecken. Das Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden gab diesem Antrag statt. Es entschied, dass kein Verstoß gegen die niederländische öffentliche Ordnung vorlag, erkannte den Schiedsspruch an, erteilte die Genehmigung zur Vollstreckung dieses Schiedsspruchs in den Niederlanden und verurteilte die Gegenpartei zur Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 11.000 €. Im Oktober 2024 führte Lennard ein Eilverfahren für denselben Mandanten durch. Das Gericht in Gelderland forderte die Beklagte auf, eine Erklärung über ihre Einkommens- und Vermögensquellen abzugeben, indem sie unter anderem Zugang zu ihren Kontoauszügen, Schuldnern und sonstigen Einkünften im In- und Ausland gewährte.

Im April 2024 unterstützte Lennard zusammen mit einem Kanzleikollegen einen Mandanten in der Berufung, der einen Rechtsanwalt wegen beruflichen Fehlverhaltens haftbar machte. Das Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden entschied, dass von dem betreffenden Rechtsanwalt erwartet werden konnte, dass er auf die kurze Verjährungsfrist für Zwangsgelder hinwies und für die Vollstreckung ergangener Urteile verantwortlich war. Der Anwalt musste daher den Schaden des Mandanten ersetzen, den das Gericht auf 15.000 € schätzte.

Lennard unterstützte einen belgischen Geschäftsführer, der im September 2023 vor dem Bezirksgericht Rotterdam in einem Fall von Geschäftsführerhaftung für 300.000 € haftbar gemacht wurde. In diesem Fall wurden alle Klagen gegen den Geschäftsführer abgewiesen, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Geschäftsführer persönlich verantwortlich gemacht werden kann. Die Gegenpartei wurde zur Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 8.000 € verurteilt.

Lennard Noordzij unterstützte erfolgreich ein ausländisches Unternehmen, das im Juni 2022 auf einer unbezahlten Forderung gegen eine Briefkastenfirma sitzen blieb. Das Bezirksgericht Noord-Nederland gab allen Forderungen des Mandanten von Lennard Noordzij statt und befand den Geschäftsführer in Person, die Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaft des betreffenden Unternehmens für die gesamte Schuld in Höhe von etwa 170.000 € für haftbar. Auf Antrag von Lennard ergänzte das Gericht seine frühere Entscheidung in einem späteren Urteil, sodass der Beginn der Zinsen korrekt war und das Urteil sofort vollstreckt werden konnte.

Lennard Noordzij unterstützte erfolgreich einen Arbeitgeber, der im März 2022 von einem ehemaligen Arbeitnehmer auf Zahlung von mehr als 60.000 € Lohn verklagt wurde. Nach Ansicht des Arbeitnehmers hatte er noch Anspruch auf Lohn, da sein befristeter Arbeitsvertrag nicht gekündigt, sondern in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt worden war. Das Bezirksgericht Noord-Nederland wies die Lohnforderung zurück, weil der Arbeitsvertrag nicht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt worden war.

Lennard Noordzij vertrat erfolgreich ein Unternehmen und seine beiden Geschäftsführer, die im Januar 2022 auf Zahlung einer Geldstrafe von mehr als 1,1 Millionen Euro verklagt wurden. In diesem Fall ging es um abgebrochene Verhandlungen. Das Gericht entschied zugunsten der Mandanten von Herrn Noordzij und stellte fest, dass es dem Unternehmen und seinen Geschäftsführern freisteht, die Verhandlungen abzubrechen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

Lennard unterstützte im Juli 2021 erfolgreich einen AMS-Treuhänder bei einem Antragsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam zur Wiedereröffnung einer Genossenschaft nach einer Turboliquidation. Das Bezirksgericht gab dem Antrag unter anderem deshalb statt, weil die aufgelöste Genossenschaft existieren muss, um verklagt werden zu können.

Im November 2020 vertrat Lennard Noordzij erfolgreich einen Geschäftsführer in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Rotterdam. Der Geschäftsführer wurde in Abwesenheit zur Zahlung von mehr als 15 Millionen Euro verurteilt. Lennard Noordzij legte im Namen des Geschäftsführers Berufung gegen das Urteil ein und erhob eine Einrede der Unzuständigkeit. Das Gericht hat diese Einrede anerkannt und sich für unzuständig erklärt. Das Gericht wies alle Ansprüche gegen den Geschäftsführer ab.

Lennard Noordzij vertrat im März 2020 erfolgreich einen Aktionär in einem Aktionärsstreit in einem Schnellverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Der Aktionär erhielt 50 % seiner Aktien zurück, sein Gehalt wurde weiter gezahlt und der Entlassungsbeschluss wurde ausgesetzt.

Im Februar 2020 vertrat er einen Arbeitgeber in einem Hauptsacheverfahren vor dem Bezirksgericht Nordholland. Das Gericht entschied, dass der Arbeitnehmer für mehr als 80.000 € haftbar ist.

Im November 2019 vertrat er erfolgreich einen Arbeitnehmer, dem fristlos gekündigt worden war. In der Berufungsinstanz verurteilte das Berufungsgericht 's-Hertogenbosch den Arbeitgeber zur Zahlung von mehr als 230.000 Euro.

Im April 2019 vertrat Lennard Noordzij einen Geschäftsführer in einem Rechtsstreit vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Der Geschäftsführer erhielt eine Entschädigung von 120.000 €.

Experte bei businessinsider.nl

Neben seiner täglichen Arbeit als Anwalt ist Lennard Noordzij auch Experte bei der Wirtschaftsnachrichten-Website BusinessInsider.nl.

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