Täglich werden im Internet und in Zeitungen in den Niederlanden hunderte bis tausende Nachrichten veröffentlicht. Gelegentlich werden auch schwere Anschuldigungen wie Betrug, Diebstahl oder Korruption veröffentlicht, die möglicherweise rechtswidrig sind. Betroffene haben in diesem Fall nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch auf Richtigstellung. Außerdem kann die Löschung rechtswidrig veröffentlichter Artikel aus dem Internet gefordert werden.
Der rechtliche Rahmen ist in vielen Gerichtsverfahren über rechtswidrige Veröffentlichungen immer derselbe. Der Richter nimmt eine Interessenabwägung vor, um festzustellen, ob die betreffende Veröffentlichung rechtswidrig ist.
Es handelt sich dabei stets um einen “Kampf” zwischen zwei Grundrechten: dem Recht auf freie Meinungsäußerung des Journalisten und dem Recht auf Schutz der Ehre und des guten Rufs der angeklagten Person. Welches Recht mehr Gewicht hat, hängt von den genauen Umständen des Falles ab.
Ein durch eine unrechtmäßige Veröffentlichung verursachter Schaden kann aus verschiedenen Komponenten bestehen. Häufig handelt es sich dabei um Einkommens-, Ruf- und/oder immaterielle Schäden (auch bekannt als nichtwirtschaftliche Schäden). Bei der Bestimmung der Höhe des nichtwirtschaftlichen Schadens sind viele Faktoren zu berücksichtigen.
Wenn eine Anschuldigung rechtswidrig ist, kann die Berichtigung und Löschung verlangt werden, insbesondere bei Veröffentlichungen im Internet. In der Regel erfolgt dies in den Niederlanden durch einstweilige Verfügungen.
Allerdings eignet sich nicht jeder Fall dafür. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um eine komplizierte Angelegenheit handelt und es Probleme bei der Beweisführung gibt. In solchen Fällen kann ein Hauptsacheverfahren die beste Option sein.
Falls Sie noch Fragen zum Medienrecht in den Niederlanden haben oder rechtliche Beratung in den Niederlanden benötigen, setzen Sie sich gerne mit unseren Anwälten Thomas van Vugt oder Onno Hennis unter Tel. +31 20 308 03 15 in Verbindung.