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Racheporno

Thomas van Vugt
Thomas van Vugt
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Als Racheporno gilt Foto- und/oder Videomaterial sexueller Natur, das ohne die Erlaubnis der fotografierten oder gefilmten Person ins Internet gestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Foto oder das Video mit Erlaubnis gemacht wurde.

Racheporno-Fall mit einem gefälschten Facebook-Konto

Ein bekanntes Beispiel für Rachepornos in den Niederlanden ist das Video der 21-jährigen Chantal, das 2015 über ein gefälschtes Facebook-Profil verbreitet wurde. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Facebook wurde entschieden, dass das Unternehmen verpflichtet ist, dem Opfer alle verfügbaren Informationen über das gefälschte Konto zur Verfügung zu stellen. Facebook handelte fahrlässig und rechtswidrig, als es diese Informationen nicht zur Verfügung stellte.

Anfrage nach Informationen zu gefälschten Konten

Ein Anspruch auf Herausgabe von Daten wird in dieser Art von Fällen fast immer über den Weg des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht. Eine solche Verurteilung kann mit einem Strafbetrag verbunden sein. In den Niederlanden kann, wenn ein Online-Dienst wie Facebook, Twitter oder YouTube angibt, keine Daten mehr zu besitzen, die Einsetzung eines unabhängigen Ermittlers zur Durchführung von Nachforschungen beantragt werden.

Google zur Datenbereitstellung verurteilt

In weiteren Rechtsfällen stand ebenfalls die Herausgabe von Informationen im Mittelpunkt. So wurde Google im Jahr 2008 gerichtlich dazu angehalten, persönliche Daten eines Gmail-Nutzers preiszugeben. In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Nutzer von Googles Webdiensten unrechtmäßig gehandelt hat. Die Kläger hatten ein größeres Interesse daran, die Identität des Google-Gmail-Nutzers festzustellen, als daran, die Privatsphäre der Google-Nutzer zu schützen.

Instagram zur Herausgabe von Daten verurteilt

In den Niederlanden wurde Instagram ebenfalls zur Herausgabe der personenbezogenen Daten eines Kontoinhabers verurteilt. Im Jahr 2016 entschied das Gericht, dass die Interessen des Klägers höher zu bewerten sind als das Recht auf Privatsphäre der Person, die die betreffenden Fotos auf Instagram gepostet hatte.

Anwalt für Medienrecht in den Niederlanden

Falls Sie noch Fragen zum Medienrecht in den Niederlanden haben oder rechtliche Beratung in den Niederlanden benötigen, setzen Sie sich gerne mit unseren Anwälten Thomas van Vugt oder Onno Hennis unter Tel. +31 20 308 03 15 in Verbindung.

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