In den Niederlanden kann im Falle einer rechtswidrigen Anschuldigung im Internet die Entfernung der Anschuldigung durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gefordert werden. Allerdings zeigen sich niederländische Gerichte in solchen Verfahren oft zurückhaltend, Anträgen stattzugeben, um die Meinungsfreiheit nicht übermäßig einzuschränken.
Daher ist es entscheidend, in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, die auf die Beseitigung einer unrechtmäßigen Anschuldigung abzielen, die Gründe für die Rechtswidrigkeit und die Notwendigkeit ihrer Entfernung umfassend und präzise zu belegen. Eine sorgfältige Dokumentation und Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen solcher Anträge.
Ein Bußgeld muss immer mit einer Verurteilung zur Entfernung einer Anschuldigung aus dem Internet verbunden sein. Andernfalls könnte der Verurteilte die Entscheidung leicht ignorieren. Die Höhe des Bußgelds ist in den Niederlanden begrenzt und in der Regel mit einem Höchstbetrag verbunden.
Wenn ein Anwalt ein zu hohes Bußgeld fordert, kann das Gericht diese begrenzen. Dabei geht es oft um Geldstrafen zwischen 1000 und 2000 € pro Tag, wobei der Höchstbetrag zwischen 50.000 und 100.000 € liegt.
Die Entfernung einer rechtswidrigen Anschuldigung von einer Website mag einfach erscheinen, geht in der Praxis aber oft schief. Die Folge: die verwirkten Bußgelder werden eingefordert.
Ein bekanntes Beispiel hierfür ist ein Gerichtsverfahren aus dem Jahr 2012 gegen die Zeitschrift Quote. Die Monatszeitschrift wurde aufgefordert, einen Artikel von der Website Quotenet zu entfernen und hatte dies auch getan. Aufgrund eines technischen Fehlers beim Start der neuen Website war der betreffende Artikel jedoch wieder öffentlich.
In diesem Fall entschied das Gericht, dass keine Strafgelder zu zahlen sind, da den Mitarbeitern von Quote keine vorsätzlichen Handlungen nachgewiesen werden konnten.
Im Rahmen des einstweiligen Verfügung kann in den Niederlanden neben der Beseitigung auch die Berichtigung des Vorwurfs verlangt werden.
Falls Sie noch Fragen zum Medienrecht in den Niederlanden haben oder rechtliche Beratung in den Niederlanden benötigen, setzen Sie sich gerne mit unseren Anwälten Thomas van Vugt oder Onno Hennis unter Tel. +31 20 308 03 15 in Verbindung.