Als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung in den Niederlanden haben Sie das Recht auf eine freie Anwaltswahl. Der Rechtsschutzversicherer ist dazu verpflichtet, Ihre Wahl zu respektieren, unabhängig davon, ob die anwaltliche Vertretung obligatorisch ist oder bereits ein Fall bei der Rechtsschutzversicherung selbst eröffnet wurde. Insbesondere für deutsche Unternehmer, die in den Niederlanden rechtlich abgesichert sein möchten, kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
Im Folgenden erläutert Ihnen unser deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden Onno Hennis, worauf es bei einer niederländischen Rechtsschutzversicherung zu achten gilt.
AMS Advocaten verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung rechtsschutzversicherter Mandanten aus Deutschland. Wir pflegen gute Kontakte zu allen maßgeblichen Rechtsschutzversicherungen in den Niederlanden.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, unterstützen unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte Sie gerne in Ihrem Rechtsstreit, sofern dieser in die Kompetenzbereiche von AMS Advocaten fällt. Selbst wenn Ihre Versicherungsbedingungen (noch) eine Einschränkung Ihrer Wahlfreiheit vorsehen, haben Sie dennoch das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen.
Dieses Recht ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem niederländischen Gesetz über die Finanzaufsicht (Wet op het financieel toezicht (Wft)). Daher sollten Sie Ihren Anwalt stets über eine bestehende Rechtsschutzversicherung informieren.
Die Anwälte von AMS Advocaten erstellen auf Wunsch ein Zweitgutachten, falls Sie einen Deckungsstreit mit Ihrer niederländischen Rechtsschutzversicherung haben. Die meisten Rechtsschutzversicherungen in den Niederlanden sehen vor, dass Sie ein Zweitgutachten bei einem Anwalt einholen können, falls die Rechtsschutzversicherung eine Angelegenheit nicht (weiter) verfolgen möchte. AMS Advocaten verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Erstellung solcher Zweitgutachten.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Prozessrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.