Eine Marke ist ein Zeichen, mit dem ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen von anderen Produkten abhebt. Dabei kann es sich um ein Wortzeichen handeln, wie beispielsweise IKEA oder Coca-Cola, aber auch Bildzeichen, wie beispielsweise der Apfel von Apple. In manchen Fällen stellen sogar Farben und Formen eine Marke dar. Zudem kann auch ein Handelsname oder Firmenname als Marke festgelegt werden.
Anders als beim Urheberrecht ist eine Marke erst dann geschützt, wenn diese als solche hinterlegt wurde. Nach der Registrierung kann ohne entsprechende Genehmigung des Inhabers niemand anders die Marke verwenden. Auch darf ein anderes Unternehmen keinen Namen führen, der der hinterlegten Marke ähnelt, wenn dadurch eine Verwechslung mit der Marke auftreten kann. Dies ist unrechtmäßig und der Markeninhaber kann gegen die Verletzung einschreiten, beispielsweise indem er ein Eilverfahren einleitet, in dem er fordert, es der verletzenden Partei zu verbieten, die Marke oder das Logo weiter zu verwenden.
Im Zusammenhang mit dem Markenschutz in den Niederlanden muss die Marke beim Benelux-Bureau voor de Intellectuele Eigendom (BBIE) hinterlegt werden, so dass die Marke im gesamten Beneluxbereich geschützt ist. Diese Eintragung ist kostenpflichtig. Die Hinterlegung ist 10 Jahre lang gültig und kann nach Ablauf dieser Frist verlängert werden. Auf Basis einer Benelux-Eintragung kann der jeweilige Markeninhaber gegen die Nutzung oder Registrierung der Marke oder gleichartiger Zeichen durch Dritte im Benelux-Bereich vorgehen. In diesem Rahmen kann er nicht nur gegen spätere Benelux-Marken vorgehen, sondern gegen alle in den Benelux-Ländern gültigen Marken, somit auch Gemeinschaftsmarken (Europäische Marken) und internationale Marken, die im Benelux-Bereich gültig sind.
Wenn Sie sich auch europaweit rechtlichen Schutz für Ihre Marke sichern möchten (beispielsweise wenn Sie Geschäfte außerhalb der Beneluxländer tätigen), dann sollten Sie die Marke auch beim Office for the Harmonization oder dem Internal Market in Spanien eintragen. Für den weltweiten Schutz kann die Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf hinterlegt werden.
Nicht jeder Name oder jedes Logo kann als Marke eingetragen werden. Dazu muss die Marke gewisse Anforderungen erfüllen. Beispielsweise muss die Marke unterscheidungskräftig sein. Zeichen, die (nur) beschreibend sind, fehlt häufig diese Unterscheidungskraft. Wie beispielsweise der Name „Fahrradzeitschrift“ für eine Zeitschrift über Radrennen. Zudem dürfen Marken nicht irreführend sein. Das gilt beispielsweise für ein Symbol einer Kuh auf einem Schweinefleischprodukt. Außerdem darf eine Marke auch keine weiteren geistigen Eigentumsrechte verletzen.
Trotz korrekter Registrierung kann das Markenrecht verfallen, wenn die Marke länger als 5 Jahre nicht genutzt wird. In diesem Fall kann jemand anderes das Markenamt bitten, die Marke freizugeben. Auch wenn die Marke zu einer Sammelbezeichnung wird (wie bei Jeep oder Walkman), kann das Markenrecht verfallen. Wenn Sie eine Marke registriert haben und sie nicht genau gemäß der Beschreibung in der Eintragung nutzen (wenn beispielsweise das Logo eine neue Ausstrahlung bekommt), dann ist es empfehlenswert, die Marke neu zu registrieren.
Der Fachanwalt für geistige Eigentumsrechte von AMS Advocaten kann Ihnen bei diversen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Markenrecht behilflich sein, beispielsweise bei der Verletzung des Markenrechts, bei der Erstellung einer Übertragungsurkunde für eine Marke, bei der Erstellung eines Lizenzvertrags oder bei Streitfällen im Zusammenhang mit einer Verletzung.