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Die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte

Thomas van Vugt
Thomas van Vugt
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Die illegale Kopie von Büchern oder CDs, die Publikation von Fotos oder Logos auf einer Website ohne Genehmigung des Markeninhabers oder das Führen eines Handelsnamens, der bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird – all dies kann als Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eingestuft werden (in den hier genannten Beispielen ist es in der genannten Reihenfolge das  Urheberrecht, das Markenrecht und das  Handelsnamenrecht). Eine Verletzung geistiger Eigentumsrechte liegt dann vor, wenn jemand ohne Genehmigung des Rechteinhabers Handlungen verrichtet, die ausschließlich dem Rechteinhaber vorbehalten sind. Dies beinhaltet u.U. die Verbreitung und Vervielfältigung, Verwertung und Nutzung.

Rechtliche Schritte des Rechteinhabers gegen eine solche Verletzung

Wenn ein Rechteinhaber die Verletzung seines geistigen Eigentumsrechts feststellt, muss er selbst entsprechende Schritte unternehmen. Nur in Fällen, wo es um das öffentliche Interesse geht (beispielsweise bei der Verbreitung von gefälschten Medikamenten), schreitet die Staatsanwaltschaft aus strafrechtlichen Gründen ein. Im Regelfall ist eine solche Verletzung jedoch eine zivilrechtliche Angelegenheit. Zunächst muss geprüft werden, in welchem Umfang eine Verletzung erfolgt ist und ob sich die schuldige Partei überhaupt von der Verletzung bewusst war. Es kommt immer wieder vor, dass jemand vollkommen gutgläubig ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das ihm ein Mitarbeiter geschickt hat, auf einer Website veröffentlicht, ohne sich dabei von der Rechtsverletzung bewusst zu sein. In diesen Fällen kann es bereits hinreichend sein, die schuldige Partei (schriftlich) auf die Verletzung hinzuweisen und sie aufzufordern, mit der Verletzung aufzuhören.

Schnelles Einschreiten erforderlich!

Oft werden jedoch geistige Eigentumsrechte anderer Parteien bewusst verletzt; insbesondere, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Man denke beispielsweise einmal an die vielen Imitationen (Markentaschen und Uhren, Kleidung, Zigaretten) und die illegalen Kopien von CDs und DVDs, die auf dem Markt oder dem Schwarzmarkt erscheinen. Hier wird der Rechteinhaber doch schwerere Mittel ergreifen müssen, um die rechtsverletzenden Vorgänge zu unterbinden. Zudem entstehen in diesen Fällen sehr schnell (hohe) Schäden, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Bezug auf das Image des echten Produkts. In solchen Fällen ist es durchaus üblich, ein Eilverfahren in die Wege zu leiten.

Eilverfahren bei geistigen Eigentumsrechtsverletzungen

Bei geistigen Eigentumsrechtsverletzungen gelangt häufig das  Eilverfahren zum Einsatz. Im Regelfall wird gefordert, die Verletzung zu beenden (und sie auch weiterhin einzustellen). Dieses Verbot geht fast immer mit der Erhebung eines Zwangsgeldes einher. Zudem kann gefordert werden, dass die rechtsverletzenden Produkte oder Kopien aus dem Markt genommen und vernichtet werden. Schließlich können verschiedene finanzielle Forderungen geltend gemacht werden: die Herausgabe der Verletzergewinne, Schadenersatzleistung und Erstattung von Prozesskosten. Bei der Herausgabe von Verletzergewinnen geht es um die Gewinne, die durch die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte erzielt wurden. Um diese Gewinne feststellen zu können, kann die verletzende Partei dazu verurteilt werden, ihre Umsätze offenzulegen und zu vertreten.

Schadenersatzleistungen und tatsächliche Prozesskosten

Die Schäden beinhalten erlittene Verluste, entgangene Gewinne, Wertminderung und Kosten. Im Allgemeinen ist es nicht möglich, im Eilverfahren umfassende Schadenersatzleistungen zu fordern, da bei einem Eilverfahren nur vorläufige Rechtsmittel eingelegt werden können und kein definitives Urteil gefällt wird. In gewissen Fällen kann ein Vorschuss auf die endgültige Schadenersatzleistung zugesprochen werden. Um eine vollständige Schadenersatzleistung zu erhalten, müssen die fraglichen Schäden erst in einer Hauptsacheverhandlung festgestellt werden. Im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Sachen können bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Handhabung der geistigen Eigentumsrechte die tatsächlich entstandenen Prozesskosten (Anwaltskosten, Gutachter, Kanzleigebühren) gefordert werden. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Einzelinformationen über die Prozesskosten bei Verfahren über geistige Eigentumsrechte benötigen.

Ein Anwalt in Amsterdam für den Umgang mit den geistigen Eigentumsrechten

Wenn jemand Ihr geistiges Eigentumsrecht verletzt, wie beispielsweise das Urheberrecht, das Markenrecht oder das Handelsnamenrecht, dann müssen Sie schnell handeln. Ein Fachanwalt für geistige Eigentumsrechte bei AMS kann Ihnen hier von Anfang an behilflich sein. Weitere Einzelinformationen erfahren Sie kostenlos bei einem unverbindlichen Gespräch mit einem unserer Anwälte.

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