Wenn zwei oder mehr Parteien in einen Streitfall verwickelt sind und in diesem Zusammenhang gewisse Vereinbarungen erzielen, dann ist es immer eine gute Idee, diese Vereinbarungen in einer Vergleichsvereinbarung deutlich festzuhalten. Das Zivilgesetzbuch enthält eine Reihe von Vorgaben bezüglich der Vergleichsvereinbarung. Das schriftliche Festhalten der Vereinbarung kann den Gang zum Gericht ersparen. Und wenn ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist, da sich eine der Parteien nicht an die Vereinbarung hält, dann kann mit einer ordentlichen Vergleichsvereinbarung aus einem Gerichtsfall eine Formalität werden, was somit Zeit und Geld spart.
Das bedeutet, dass die Parteien eine Vergleichsvereinbarung unterzeichnen können, um eine aktuelle Unsicherheit oder einen bestehenden Streitfall zu vermeiden oder aufzulösen. Viele Vergleichsvereinbarungen werden nach entsprechenden Schlichtungsverhandlungen mit persönlichem Erscheinen der Parteien (Gerichtssitzung) in einem Gerichtsverfahren oder in anderer Weise erzielt. Wenn eine Partei einer Vergleichsvereinbarung eine ihrer Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht erfüllt, so ist die andere Partei im Prinzip berechtigt, die Vergleichsvereinbarung gänzlich oder teilweise aufzulösen oder vor Gericht auf die Einhaltung der Vereinbarung zu klagen.
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