Wenn Sie als deutscher Unternehmer oder Privatperson in den Niederlanden einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchten, hängt dieser von verschiedenen Faktoren ab. Eine rechtliche Beratung durch einen niederländischen Anwalt kann hier Klarheit schaffen.
Im Folgenden werden die verschiedenen Schadensarten in den Niederlanden erläutert. Sollten Sie der Meinung sein, Anspruch auf eine dieser Schadensarten zu haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis auf.
Das Burgerlijk Wetboek (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält keine Definition des Schadensbegriffs. Das niederländische Gesetz unterscheidet jedoch zwischen Vermögensschäden (werden auch als materielle Schäden bezeichnet) und sonstigen Nachteilen (werden auch als immaterielle Schäden bezeichnet).
In der Praxis erfolgt eine Differenzierung zwischen Sachschäden und reinen Vermögensschäden. Zu den genannten Schadensarten in den Niederlanden zählen Krankheitskosten, Verdienstausfall, Lebenshaltungskosten sowie Bestattungskosten. Immaterielle Schäden fallen unter den Begriff „Personenschäden“.
Eine Entschädigung für immaterielle Schäden ist nur in bestimmten Fällen möglich. Als Beispiele für immaterielle Schäden in den Niederlanden gelten unter anderem Personenschäden und Rufschädigungen.
Sachschäden umfassen den Verlust oder die Beschädigung einer Sache. Dazu zählen beispielsweise Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie Wiederbeschaffungskosten.
Ein reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn kein Zusammenhang mit einer Verletzung, einem Todesfall oder einer Sachbeschädigung besteht. Beispiele hierfür sind Folgeschäden, die aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sind, oder ein Schaden, der durch einen Fehler des Notars verursacht wurde. Ein weiteres Beispiel ist der Verzugsschaden, wie etwa Zinsverluste durch verspätete Zahlungen.
Auch Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht wurden, können in den Niederlanden entschädigt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um die (vorübergehende) Anmietung einer Ersatzmaschine zur Fortsetzung der Warenproduktion handeln.
Ebenso sind die Kosten für die Feststellung des Schadens und dessen Haftung erstattungsfähig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die genaue Art des Schadens, dessen Umfang und die Frage der Haftung nicht eindeutig geklärt sind. Diese Kosten können – sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stehen – entschädigungsfähig sein.
Des Weiteren können Kosten, die im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs entstanden sind, erstattungsfähig sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beauftragung eines Anwalts oder Inkassobüros notwendig wird.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Vertragsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.