Das niederländische Haftungsrecht spielt für deutsche Unternehmer und Geschäftsführer eine zentrale Rolle, insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Handlungen, Pflichtverletzungen und Schadensersatzansprüche. Wenn ein Geschäftsführer oder Arbeitgeber in den Niederlanden für eine Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung haftbar gemacht wird, können erhebliche finanzielle Folgen drohen.
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die grundlegenden Aspekte des Haftungsrechts in den Niederlanden sowie die potenziellen Risiken für deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden geschäftlich tätig sind.
Die zivilrechtliche Haftung in den Niederlanden bedeutet, dass eine natürliche oder juristische Person zur Entschädigung des von ihr verursachten Schadens verpflichtet ist. Das Hauptziel des niederländischen Haftungsrechts ist daher die Wiederherstellung oder der Ausgleich des erlittenen Schadens.
Bei einer unerlaubten Handlung gegen eine andere Person besteht die Verpflichtung, der anderen Person den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Abschluss eines Vertrags in den Niederlanden ist die nicht erfüllende Vertragspartei verpflichtet, der anderen Vertragspartei den entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, die Nichterfüllung kann dem Schuldner nicht zugerechnet werden. In diesem Fall liegt ein Vertragsbruch vor.
In manchen Fällen, insbesondere bei Vereinbarungen zwischen zwei Geschäftspartnern, wird die Haftung einer Partei durch eine Entlastungsklausel eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen. Solche Klauseln finden Sie in der Regel in den anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Als Geschäftsführer eines Unternehmens in den Niederlanden kann es unter bestimmten Umständen sein, dass Sie gegenüber den Gläubigern des Unternehmens, die Verluste erlitten haben, persönlich haften. Diese Haftungsform wird als „Geschäftsführerhaftung” bezeichnet.
Niederländische Banken haften gegenüber ihren Kunden oder Dritten, sofern sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Gleichermaßen haften die Aufsichtsbehörden, sollten sie eine angemessene Aufsicht versäumt haben. Auch kann der Staat für einen Schaden haften, beispielsweise gegenüber seinen Bürgern. In diesem Fall wird von Staatshaftung gesprochen.
Bei einer Pflichtverletzung eines Notars, Arztes oder Rechtsanwalts kann dieser zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet werden. Dies wird als Berufshaftpflicht bezeichnet. Gleiches gilt für andere Dienstleister, beispielsweise Buchhalter. Ein Buchhalter kann haftbar gemacht werden, wenn er nicht so handelt, wie es von einem angemessen handelnden Buchhalter erwartet werden kann.
Die Arbeitgeberhaftung greift, wenn ein niederländischer Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer oder eine Hilfsperson haftet. Dies kann beispielsweise bei einem Bauunternehmen der Fall sein, das einen Subunternehmer beauftragt.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Haftungsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.