Manchmal ist es wünschenswert oder sogar notwendig, dass eine niederländische juristische Person (z.B. eine BV, NV, stichting, vereniging oder coöperatie), die aufgelöst wurde und deren Löschung im Handelsregister eingetragen ist, wiederhergestellt wird.
Dies kann vorkommen, wenn ein anderer Gläubiger auftaucht. Ebenso kann es vorkommen, dass die juristische Person noch über ein Vermögenswert verfügt, wie zum Beispiel eingetragene Immobilien oder Aktien.
Es handelt sich um Fälle, in denen die juristische Person nach regulärer Auflösung nicht mehr existiert oder deren Beendigung im Handelsregister eingetragen wurde. Nach dieser Eintragung wäre die Liquidation bereits abgeschlossen.
Bei der sogenannten Turboliquidation war entweder kein Vermögen mehr vorhanden oder die niederländische Gesellschaft ist tatsächlich liquidiert worden und der Restbetrag wurde entsprechend der Rangfolge der Gläubigervereinbarung verteilt. In diesem Fall könnten auch Aktionäre oder andere Personen Anspruch auf den Restbetrag haben.
In den oben genannten Fällen, wenn ein Gläubiger oder eine Person, die Anspruch auf den Liquidationsüberschuss hat, sich dennoch meldet oder ein nachträglich erworbener Vermögensgegenstand vorzuliegen scheint, kann das Gericht die Liquidation der juristischen Person wieder eröffnen und einen Liquidator ernennen. Das niederländische Gericht kann einen Liquidator ernennen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Wenn dies nicht geschieht, wird die juristische Person mit den Funktionären wiederhergestellt, die sie zum Zeitpunkt der Auflösung hatte, oder die juristische Person kann zumindest dafür sorgen, dass diese Funktionäre erneut eingetragen werden. Dies tritt häufig auf, wenn etwas bei der Liquidation vergessen wurde: es stellt sich z.B. heraus, dass eine juristische Person noch immer ein Grundstück besitzt.
Auch in diesem Fall sollte die Wiedereröffnung durch einen Antrag erreicht werden, der von einem niederländischen Anwalt bei Gericht eingereicht wird. Die ehemaligen Geschäftsführer können dann die Immobilie selbst verkaufen und den Erlös unter sich aufteilen, sofern es keine anderen Gläubiger gibt.
Es kann jedoch erforderlich sein, einen unabhängigen Liquidator zu bestellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gläubiger bei der vorherigen Liquidation übergangen wurde oder wenn ein Anteilseigner eine unzureichende Auszahlung aus der Bilanz erhalten hat.
In diesem Fall kann es zu einem Konflikt zwischen diesem Gläubiger oder Aktionär und den früheren Liquidatoren kommen. Das Gericht kann in einem solchen Fall einen unabhängigen Verwalter bestellen. Dies ist häufig ein niederländischer Anwalt. Die Anwälte von AMS Advocaten haben damit viel Erfahrung und sind bereit, solche Aufträge nach vorheriger Absprache zu übernehmen.
Nachdem das Gericht die Liquidation wiedereröffnet hat, gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, den überschüssigen Anteil von jedem der Begünstigten zurückzufordern. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter im Falle der Wiederaufnahme der Liquidation Beträge von den Gesellschaftern zurückfordern kann, wenn sich dies als notwendig erweist, um die nicht zufriedengestellten Gläubiger noch befriedigen zu können.
Das Gesetz sieht vor, dass Verjährungsfristen, die während des Zeitraums abgelaufen wären, in dem die Gesellschaft nicht mehr existierte (d. h. zwischen dem Ende der ersten Liquidation und der Wiedereröffnung), um sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Liquidation verlängert werden.
Dies bedeutet, dass alle Ansprüche der Gesellschaft, einschließlich der Ansprüche gegen frühere Geschäftsführer oder gewöhnliche Schuldner, sowie die Ansprüche gegen die Gesellschaft während dieses Zeitraums nicht verjähren können.
Wenn der Insolvenzverwalter davon ausgeht, dass die Verbindlichkeiten die Einnahmen übersteigen und somit ein Defizit besteht, muss er den Konkurs der juristischen Person beantragen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn alle Gläubiger damit einverstanden sind, dass die Liquidation außerhalb des Konkurses erfolgt.
Der Antrag auf Wiederaufnahme der Liquidation und Bestellung eines Liquidators sollte stets durch einen niederländischen Anwalt beim Gericht eingereicht werden. Dies ist in der Regel unkompliziert, es sei denn es handelt sich um einen komplizierten Ausnahmefall.
AMS Advocaten verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung und Einreichung solcher Anträge und auch in der Liquidation von juristischen Personen als unabhängiger gerichtlich bestellter Liquidator. Bei Fragen zum niederländischen Recht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.