Wenn eine Firma Zahlungsprobleme hat und der Eindruck besteht, dass das Blatt nicht mehr gewendet werden kann, so wird in manchen Fällen versucht, die Geschäftstätigkeiten durch einen so genannten Neustart weiterzuführen. Für die Firma wird zunächst auf Wunsch der Gesellschafter oder auch anderweitig Konkurs angemeldet.
Das Gericht ernennt daraufhin einen Treuhänder, der die Vermögenswerte liquidiert (abwickelt) und die damit erzeugten Erträge unter den Gläubigern aufteilt. Die Gesellschafter, die Geschäftsführung und/oder Drittparteien, die einen Neustart planen, bieten dem Treuhänder einen Kaufpreis für die Vermögenswerte an, die sie für den besagten Neustart benötigen.
Auf jeden Fall ist es meistens unabdingbar, den Geschäftswert zu übernehmen, beispielsweise die Kundendatenbank, die geistigen Eigentumsrechte sowie auch die noch nicht erfüllten Bestellungen. Diese Vermögenswerte sind in der Tat die Essenz der Firma. Das Inventar und die Vorräte sind weitere Vermögenswerte, die für einen erfolgreichen Neustart benötigt werden.
Oft gibt es einen so genannten im Voraus arrangierten Plan für den Neustart. Das bedeutet, dass der Neustart bereits vor der Konkurserklärung gründlich vorbereitet wurde. In diesem Fall erhält der Treuhänder kurz nach der Konkurserklärung ein Preisangebot für die benötigten Vermögenswerte, häufig mit einer adäquaten Begründung.
Eine solche Begründung kann sich beispielsweise auf ein Bewertungsgutachten oder auf eine betriebswirtschaftliche Auswertung stützen, die von einem Bilanzbuchhalter aufgesetzt wurden. Solche Berichte werden häufig nicht für Firmen mit einem relativ geringen Wert eingereicht.
Wenn die Annahme des erhaltenen Angebots nach Einschätzung des Treuhänders höhere Erträge liefert als der separate Verkauf der Vermögenswerte (durch eine öffentliche Versteigerung oder anderweitig), dann wird er geneigt sein, das Angebot anzunehmen. Schließlich ist es seine Pflicht, die Vermögenswerte der Firma so vorteilhaft wie nur möglich zu Geld zu machen.
Der Mehrwert eines Neustarts entspricht generell dem Geschäftswert. Dieser ist schließlich der einzige Vermögenswert, der nicht verkauft werden kann, wenn es keine Partei gibt, die Interesse an der Übernahme der Geschäftstätigkeiten hat. Wenn ein solcher Neustart nicht infrage kommt, dann verkauft der Treuhänder das Inventar und die Vorräte im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung. In manchen Fällen werden die einzelnen Teile auch privat verkauft, sofern sich daraus höhere Erlöse erzielen lassen.
Bei einem Neustart aufgrund einer Insolvenz werden die Vermögenswerte über eine Vermögenswerte-Transaktion des Treuhänders gekauft. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte gegen Zahlung des Kaufpreises von der insolventen juristischen Person auf eine andere juristischen Person übertragen werden. Die Schulden verbleiben bei der insolventen juristischen Person und die Gläubiger können im Prinzip die Zahlung der Schulden nicht von der neu startenden Partei einfordern.
Ein weiterer Vorteil der Rationalisierung durch einen Neustart liegt darin, dass in diesem Fall keine Pflicht zur Übernahme aller Arbeitnehmer besteht. Man kann dabei wahlweise nur denjenigen Arbeitnehmern einen Beschäftigungsvertrag anbieten, für die es auch eine Stelle gibt. Diese Option ist möglich, da die gesetzliche Vorgabe, dass bei der Übernahme einer Firma alle Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer auf die übernehmende Firma übertragen werden, im Konkursfall nicht gilt.
Abgesehen von den Beschäftigungsverträgen werden bei Neustarts auch andere Verträge nach einer Insolvenz nicht automatisch auf die übernehmende Partei übertragen. Das hat den Vorteil, dass die übernehmende Partei selbst bestimmen kann, welche Verträge sie übernehmen will und welche nicht.
Sie muss sorgfältig prüfen, welche Konsequenzen die Vertragsübernahme hat. Bei einer Vertragsübernahme werden alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag auf die neue Vertragspartei übertragen, einschließlich möglicher Schulden.
Es gibt keinen Zweifel, dass für einen erfolgreichen Neustart viele Fragen zu beantworten sind. Wir empfehlen Ihnen, schon frühzeitig einen Spezialisten für Insolvenzrecht einzuschalten. Die Anwälte der niederländischen Anwaltskanzlei AMS in Amsterdam haben sehr viel Erfahrung in diesem Bereich. Da sie häufig als Treuhänder in Insolvenzfällen bestellt werden, können sie Sie über einen möglichen Neustart sehr gut beraten.