Bei der Übertragung Ihres Anspruchs beginnt das Inkassoverfahren normalerweise mit einer Aufforderung. Mit dieser Aufforderung wird dem Schuldner eine letzte Chance eingeräumt, seine Rechnung zu bezahlen – inklusive der Zinsen und Kosten. Eine solche Aufforderung wird auch als Inverzugsetzung bezeichnet. Je nach den Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Kunden berechnet die Anwaltskanzlei AMS die zu zahlenden gesetzlichen Zinsen oder gesetzlichen Handelszinsen sowie die außergerichtlichen Inkassokosten in allen Einzelheiten. Wenn der Schuldner seine Schulden dann immer noch nicht begleicht, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Erstens können Sie ein Verfahren einleiten, indem Sie einen unserer Rechtsanwälte bitten, eine Vorladung zustellen zu lassen. Diese kann sich auf ein normales Gerichtsverfahren (auch als „Verfahren in der Sache“ bezeichnet) oder auf ein Zwischenverfahren (oder Eilverfahren) (so genannte Inkasso-Zwischenverfahren) vor dem Eilgericht beziehen. Zum Eintreiben von Außenständen im Zwischenverfahren sollte der Fall nicht (zu) kompliziert sein; das bedeutet, dass sich Ihre Forderung relativ leicht beweisen lässt. Hier finden sich weitere Informationen über die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in den Niederlanden.
Vielfach wird ein Insolvenzantrag für den Schuldner gestellt. Diese Vorgehensweise stützt sich auf das Prinzip, dass Insolvenzverfahren schnell und kostengünstig sind und dass Ihr Schuldner, sofern er zahlen kann, dies natürlich auch tun wird, um eine Insolvenz zu vermeiden. Das Gericht meldet jedoch nur dann Konkurs für ihn an, wenn in der Gerichtssitzung zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass Sie eine solche Forderung haben. Außerdem ist nachzuweisen, dass Ihr Schuldner mindestens einen anderen Posten (eine weitere Rechnung) nicht bezahlt hat. Trotzdem ergreifen die Schuldner diese Chance häufig nicht und warten die Gerichtssitzung nicht ab.
Wenn Ihre Forderung zu kompliziert ist, um einen Insolvenzantrag stellen zu können, dann können Sie immer noch Ihren Inkasso-Anwalt bitten, rechtliche Schritte einzuleiten, damit Sie die Chance einer Beitreibung nicht verpassen. Mit gerichtlicher Genehmigung ist die vorgerichtliche Beschlagnahmung aller Vermögenswerte Ihres Schuldners (wie beispielsweise des Bankguthaben, Mieteinnahmen, des Inventars oder eines Fahrzeugs) möglich.
Die Kosten für das Eintreiben von Außenständen werden an den Inkasso-Anwalt gezahlt, wenn die Forderung, einschließlich der Inkassokosten und Zinsen, nach (möglicherweise wiederholter) Aufforderung beglichen worden ist. Wird ein Gerichtsurteil gefällt, wobei die Inkassokosten vom Gläubiger zu zahlen sind, so werden Ihnen diese gutgeschrieben und Sie erhalten eine Rechnung von unserer Anwaltskanzlei für den Zeitaufwand im Zusammenhang mit Ihrem Fall. Im Fall eines Gerichtsverfahrens berechnen wir Ihnen einen Stundensatz. Unsere Inkasso-Anwälte berechnen wettbewerbsfähige Preise für Ihre Mahnverfahren. Je nach der Art des jeweiligen Falls und der Zahl der Eintreibungen können unterschiedliche Preisvereinbarungen getroffen werden. Dabei gilt immer das Prinzip, dass wir Ihre Kosten so gering wie möglich halten und möglichst viele Kosten vom Schuldner einfordern.
Wenn Sie einen Schuldner in den Niederlanden haben, der auf Ihre Zahlungsaufforderungen nicht reagiert, wenden Sie sich bitte gern an einen unserer Inkasso-Anwälte. Wir beraten Sie gern über die möglichen Strategien zur Eintreibung Ihrer Schulden. Sollten weitere Fragen der Klärung bedürfen, kontaktieren Sie bitte gern unsere Anwaltskanzlei in Amsterdam.