Wenn ein Schuldner die Rechnung auch nach entsprechender Aufforderung/Mahnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger einen Fachanwalt für Forderungseinzug und Inkassorecht einschalten, um ein gerichtliches Inkassoverfahren einzuleiten. Dazu eignet sich ein normales Gerichtsverfahren (ein so genanntes Hauptsacheverfahren) oder ein Inkasso- Eilverfahren vor dem Richter im Eilverfahren (dem für einstweilige Verfügungen zuständigen Richter) am Gericht. Das beschleunigte Inkassoverfahren ist eine schnelle und relativ einfache Methode, um eine Forderung vom Richter bestätigen zu lassen und daraufhin die Forderung eintreiben zu können.
Bei verschiedenen Gerichten, so auch beim Gericht in Amsterdam, wurde eine eigene Regelung für Inkassoverfahren eingeführt. Bei Gerichten, die eine Regelung für Inkassoverfahren besitzen, werden die Inkassosachen jede Woche zur gleichen Uhrzeit behandelt. Beim Gericht in Amsterdam findet die Sitzung jeweils dienstagvormittags um 10:00 Uhr statt. Das gesamte Verfahren hat normalerweise eine Laufzeit von nur wenigen Wochen.
Das beschleunigte Inkassoverfahren eignet sich für Forderungen, die unstrittig sind, die vernünftigerweise nicht angefochten werden können oder bei denen nicht zu erwarten ist, dass die Gegenpartei zur Sitzung erscheint. Daher darf die fragliche Sache somit nicht (zu) kompliziert sein: die Forderung muss sich mühelos erhärten lassen. Für die Einforderung ausstehender Beträge im Rahmen eines beschleunigten Inkassoverfahrens gelten einige zusätzliche Voraussetzungen, die Fachanwälte für Forderungseinzug und Inkassorecht berücksichtigen müssen. Beispielsweise muss der Schuldner zunächst per Einschreiben oder per Zustellung durch Gerichtsvollzieher zur Bezahlung der Forderung aufgefordert werden, bevor eine Vorladung erfolgen kann. Das Mahnschreiben muss von einem Vorladungsentwurf begleitet sein, aus dem das Datum und die Uhrzeit der Sitzung ersichtlich sind.
Das Verfahren während der Gerichtssitzung richtet sich danach, ob die Gegenpartei erscheint oder nicht. In der Praxis erscheint der Schuldner oft nicht zur Verhandlung. In diesem Fall fällt der Richter im Eilverfahren ein so genanntes Versäumnisurteil, sofern bei der Erstellung und Zustellung der Vorladung keine Fehler gemacht wurden (und somit alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind) und er die Forderung für begründet hält. Die Sache wird dann nicht umfassend inhaltlich behandelt. Wenn der Schuldner nicht zur Verhandlung erscheint, wird der Forderung im Regelfall stattgegeben. Wenn der Schuldner bei der Sitzung erscheint, kann der Richter im Eilverfahren die Sache auf einen Termin an einem anderen Datum verschieben, um die Sache inhaltlich zu behandeln. Der Schuldner kann dann beim neuen Termin inhaltlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Wenn die Gegenpartei erscheint, ist es auch möglich, dass außerhalb des Gerichtssaals doch noch ein Vergleich zustande kommt oder eine Bezahlungsregelung vereinbart wird. Wenn dies vor Sitzungsbeginn passiert, sind keine Kanzleigebühren zu zahlen.
Unser Fachanwalt für Forderungseinzug und Inkassorecht verfügt über eine langjährige Erfahrung mit der Beratung und Prozessführung im Bereich Forderungseinzug und Inkassorecht. Die Anwälte von AMS können sich auf maßgeschneiderte Inkassostrategien spezialisieren. Die entsprechende Strategie richtet sich beispielsweise nach der Höhe der Forderung, der Art des Schuldners und den jeweiligen Kundenwünschen. Die Anwälte von AMS engagieren sich sehr für ihre Kunden, achten auf kurze Kommunikationswege und bieten scharf kalkulierte Tarife an. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte gern an uns.