Wenn ein Schuldner unrechtmäßigerweise die Zahlung verweigert und nicht auf die diesbezügliche Aufforderung, Mahnung oder Inverzugsetzung reagiert, kann es sein, dass der Schuldner – abgesehen von der Hauptsumme und den gesetzlichen Zinsen – auch die außergerichtlichen Inkassokosten zahlen muss. Wann ist dies der Fall und wie werden die außergerichtlichen Inkassokosten in den Niederlanden berechnet?
Die niederländischen Gerichte zögern häufig bei der Zuweisung der Inkassokosten. Die niederländische Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten, NOvA) hat einen Bericht darüber veröffentlicht, wie die Gerichte am besten mit Inkassokostenforderungen umgehen können. Diesem Bericht ist beispielsweise zu entnehmen, dass außergerichtliche Inkassokosten nur dann eingefordert werden können, wenn „nachgewiesen worden ist, dass Arbeiten verrichtet wurden, die über das Schreiben einiger weniger Mahnungen, das Einreichen eines Schlichtungsvorschlags, die Sammlung einfacher Informationen oder die Erstellung einer Datei in der normalen Weise hinausgehen”. Gemäß diesem Bericht sind die fraglichen Kosten bereits in der Kostenzuweisung im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil enthalten und es gibt hier keine Möglichkeit für eine zusätzliche Schadenersatzzahlung.
Selbst dann, wenn Ihr Inkasso-Anwalt nachweisen kann, dass Ihnen bei der Eintreibung einer oder mehrerer Rechnungen Kosten entstanden sind, ist dies noch nicht das Ende der Geschichte. In diesem Fall muss das Gericht eine so genannte doppelte Plausibilitätskontrolle durchführen. Dabei muss nicht nur festgestellt werden, dass es angemessen war, dass der Gläubiger einen Rechtsbeistand hinzugezogen hat, sondern auch, dass die entstandenen Kosten im Verhältnis zur Höhe der Forderung angemessen sind.
Die Inkassokosten werden beim Gerichtsverfahren unterschiedlich berechnet, je nachdem, ob der Fall dem Gericht oder dem Amtsgericht vorgelegt wird. Generell gilt, dass je höher der geforderte Betrag, desto höher die Vergütung der damit verbundenen Inkassokosten.
Die niederländische Anwaltskanzlei AMS in Amsterdam verfügt über langjährige Erfahrung mit der Beratung im Zusammenhang mit Zivilprozessen sowie außergerichtlichen Inkassokosten. Wir setzen uns sehr für die Interessen unserer Kunden ein und bieten sehr wettbewerbsfähige Gebühren an. Wenn Sie einen Schuldner in den Niederlanden haben, der nicht auf Ihre Zahlungsaufforderungen reagiert, wenden Sie sich bitte an unsere Inkasso-Anwälte. Wir beraten Sie gern über die möglichen Strategien zur Beitreibung Ihrer Außenstände. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte gern unsere Anwaltskanzlei in Amsterdam.