Die Firma AMS Attorneys in Amsterdam (in den Niederlanden) ist eine niederländische Anwaltskanzlei, die sich auf das Vermögensrecht in den Niederlanden spezialisiert. Die in diesem umfassenden Rechtsgebiet vorkommenden Fälle betreffen normalerweise Kauf- und Verkaufverträge für Immobilien, Vorschriften zur Aufteilung des Vermögens, versteckte Mängel und Projektentwicklung. Das Vermögensrecht in den Niederlanden beinhaltet alle Rechtsgebiete im Zusammenhang mit Immobilien und eingetragenen Eigentumsrechten sowie alle Rechte, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können; beispielsweise das Grundpfandrecht, das Nießbrauchrecht, Baurechte und Pachtrechte sowie Miet- und Leasingrechte. Außerdem befassen sich unsere Immobilienanwälte mit den damit verbundenen Fällen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Haftung von Immobilienmaklern oder Bauunternehmern
Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei AMS in Amsterdam (in den Niederlanden) haben sehr viel Erfahrung mit dem niederländischen Vermögensrecht und befassen sich mit Zivilrechtsstreitigkeiten jeglicher Art im Zusammenhang mit Immobilien, beispielsweise Streitigkeiten über Nutzungsrechte, Erbpachtgrundstücke, das Eigentumsrecht an einer Wohnung (einschließlich der Aufteilung und Streitigkeiten innerhalb einer Hauseigentümervereinigung) und der Begründung und Durchsetzung des Grundpfandrechts. Unsere niederländischen Fachanwälte für Vermögensrecht haben nicht nur sehr viel Erfahrung mit dem Aushandeln und Aufsetzen von Immobilienverträgen, sondern prozessieren bei Bedarf auch für ihre Kunden.
Bei einer Wohnung kann es sich nach dem niederländischen Gesetz um ein „Eigentumsrecht an einer Wohnung” handeln. Dies ist ein Recht, das in der Praxis zwei Komponenten hat: einerseits das Teileigentum an einem Gebäude, andererseits ein exklusives Nutzungsrecht für einen gewissen Teil des Gebäudes. Kurz gesagt, ein Miteigentumsrecht und ein Nutzungsrecht. Eine Person, die das Eigentumsrecht an einer Wohnung besitzt, wird auch als Wohnungseigentümer bezeichnet.
Die Aufteilung in Eigentumsrechte an bestimmten Wohnungen erfolgt durch einen Notariatsakt. Danach wird die entsprechende notarielle Urkunde in die öffentlichen Register eingetragen. Das Gesetz schreibt eine Reihe von Mindestanforderungen für den Inhalt der Teilungsurkunde vor. Dies betrifft beispielsweise den Standort des Gebäudes. Die Mitgliedschaft an einer Hauseigentümervereinigung (VvE) ist automatisch mit dem Eigentumsrecht an einer Wohnung verbunden. Die Hauseigentümervereinigung kann Beschlüsse fassen, in der Öffentlichkeit unabhängig agieren und Vereinbarungen treffen beziehungsweise Verträge unterzeichnen.
Die Vorschriften zur Aufteilung des Vermögens spezifizieren beispielsweise, wie die Versammlungen der Eigentümervereinigung ablaufen müssen und wie viele Stimmen erforderlich sind, um einen Beschluss der Eigentümervereinigung zu fassen. Die Vorschriften zur Aufteilung des Vermögens sollten spezifizieren, welche Abgaben und Kosten von den Wohnungseigentümern gemeinsam zu zahlen sind. Die Vereinigung trifft sich mindestens einmal im Jahr. Alle Wohnungseigentümer können an dieser Versammlung teilnehmen. Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst, sofern die Satzung keine anders lautenden Vorgaben enthält. Der Vorsitzende der Versammlung wird von den Mitgliedern der Vereinigung ernannt. Nach dem niederländischen Gesetz kann ein Geschäftsführer einer Eigentümervereinigung nicht gleichzeitig auch als Vorsitzender der Versammlung auftreten.
Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, sich gemäß den Reglementen an den von der Eigentümergemeinschaft zu zahlenden Kosten zu beteiligen. Diese Beitragspflicht gilt für alle Wohnungseigentümer in gleichem Maß, sofern die Reglemente nicht ein bestimmtes Verhältnis vorschreiben. In der Praxis ist es häufig kompliziert, den richtigen Quotenschlüssel für die prozentuale Zuweisung der Beitragspflichten der einzelnen Eigentümer zu finden.
Die Anwälte der AMS Anwaltskanzlei in Amsterdam in den Niederlanden haben sehr viel Erfahrung mit der Beratung und der Prozessführung im Zusammenhang mit Streitigkeiten bei Eigentümervereinigungen. Sollten Sie Interesse an einer kostenlosen, unverbindlichen Beratung haben, kontaktieren Sie bitte gern unsere niederländische Anwaltskanzlei.