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Vereinsvorstand in den Niederlanden

Onno Hennis
Onno Hennis
Kontakt

Die Hauptorgane eines Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand leitet den Verein, sofern die Satzung keine Einschränkungen vorsieht, und besitzt die Vertretungsbefugnis.

In den Niederlanden ernennt die Mitgliederversammlung die Vorstandsmitglieder. Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit von der Mitgliederversammlung suspendiert oder entlassen werden.

Aufgaben und Pflichten des Vorstands in niederländischen Vereinen

Der Vorstand ernennt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Schatzmeister. Die Hauptaufgabe des Vorstandes ist die finanzielle Verwaltung des Vereins. Er ist nach dem Gesetz verpflichtet, Bücher zu führen und nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und organisiert die Mitgliederversammlung, der er jährlich Rechenschaft ablegt.

Vertretung

Der Vorstand hat die uneingeschränkte Befugnis, den Verein in den Niederlanden nach außen zu vertreten, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Vertretungsbefugnis definiert, wer den Verein durch Rechtsakte extern binden kann. Beschränkungen dieser Befugnis können nur gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen werden.

Das Gesetz kann die Vertretungsbefugnis einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern – gegebenenfalls unter Mitwirkung eines oder mehrerer weiterer Vorstandsmitglieder – oder anderen Personen (Nichtvorstandsmitgliedern) erteilen.

Interessenkonflikt

Das kürzlich eingeführte Gesetz über die Verwaltung und Beaufsichtigung von juristischen Personen (Wet Bestuur en Toezicht Rechtspersonen (WBTR)) enthält eine Vorschrift über Interessenkonflikte für Vorstandsmitglieder. Ein Vorstandsmitglied darf sich nicht an den Beratungen und der Entscheidungsfindung in Bezug auf eine Entscheidung beteiligen, bei der es sich in einem Interessenkonflikt befindet.

Ein Interessenkonflikt ist jedes direkte oder indirekte Interesse der betreffenden Person, das im Widerspruch zu den Interessen der juristischen Person und der mit ihr verbundenen Unternehmen steht. Ein Verwaltungsratsmitglied kann die anderen Verwaltungsratsmitglieder oder die Mitglieder informieren, muss sich aber bei der Beratung und Beschlussfassung strikt zurückhalten.

Tut er dies dennoch, können die Betroffenen (Mitglieder, aber auch Vertragspartner) die Entscheidung wegen des Interessenkonflikts durch einen Anwalt oder auf andere Weise anfechten. Die Anfechtung hat nur interne Wirkung und berührt daher nicht die Gültigkeit der geschlossenen Vereinbarung, es sei denn, die Vertragspartei wusste, dass ein Interessenkonflikt bestand (z.B. wenn der Geschäftsführer des Vereins und der Geschäftsführer des Vertragspartners dieselbe Person sind).

In der Satzung kann festgelegt werden, dass die Entscheidungsfindung des Vereins in den Niederlanden bei einem Interessenkonflikt eines Vorstandsmitglieds auf ein anderes Organ, wie beispielsweise einen Aufsichtsrat, übertragen wird.

Deutschsprachige Anwälte für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.

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