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Untersuchungsverfahren in niederländischen Vereinen

Onno Hennis
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Im Rahmen von Untersuchungsverfahren kann die Unternehmerkammer des Amsterdamer Berufungsgerichts auf Antrag eine Untersuchung der Politik und der Angelegenheiten eines niederländischen Vereins anordnen, sofern hinreichende Gründe für Zweifel an der Politik bestehen.

Wichtige Ziele des Untersuchungsverfahrens sind die Abhilfe und Wiederherstellung guter Beziehungen, Offenheit und Feststellung der Verantwortung für mögliches Missmanagement. In der Praxis wird dieses Verfahren auch häufig genutzt, um die Beilegung von Streitigkeiten innerhalb einer juristischen Person zu erzwingen.

Antrag auf Untersuchungsverfahren

Ein Antrag auf Untersuchung durch die Unternehmerkammer kann nur von bestimmten Personen gestellt werden. Dazu gehören der Verein selbst, Personen, die durch Gesetz oder Vertrag bevollmächtigt sind, und der Generalstaatsanwalt (im Falle eines öffentlichen Interesses). Die Unternehmerkammer gibt dem Antrag statt, wenn berechtigte Gründe bestehen, an der korrekten Politik des Vereins zu zweifeln.

Ein Untersuchungsantrag kann in den Niederlanden nur gestellt werden, wenn es sich um einen voll rechtsfähigen (formellen) Verein handelt, der einen Betrieb unterhält, für den ein Betriebsrat gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Betriebsrat muss grundsätzlich eingerichtet werden, wenn der Betrieb 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt.

Befugnis zur Antragstellung

Antragsberechtigt ist eine Gruppe von mindestens 300 Mitgliedern oder eine Gruppe, die mindestens ein Zehntel der gesamten Mitgliederzahl ausmacht. Des Weiteren sind so viele Mitglieder antragsberechtigt, die gemeinsam mindestens ein Zehntel der Stimmen in der Hauptversammlung abgeben können. Sofern dies in der Satzung festgelegt ist, kann eine geringere Anzahl von Mitgliedern antragsberechtigt sein.

Sofortige Maßnahmen

Die Unternehmerkammer ist befugt, während des Untersuchungsverfahrens Sofortmaßnahmen zu treffen, sofern dies erforderlich ist, um den Zustand des Vereins oder das Interesse an der Untersuchung zu wahren. Beispiele für Sofortmaßnahmen sind die Suspendierung von Vorständen und die Ernennung von vorläufigen Vorstandsmitgliedern.

Untersuchung, Misswirtschaft und Rückstellungen in niederländischen Vereinen

Bei hinreichenden Gründen ordnet die Unternehmerkammer eine Untersuchung an und ernennt Untersuchungsbeauftragte. Diese untersuchen die Politik und die Angelegenheiten des befragten Vereins. Auf Basis der Untersuchung erstellt der Untersuchungsbeauftragte einen Bericht, der den Parteien in der zweiten Phase des Untersuchungsverfahrens als Diskussionsgrundlage dient.

Kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine Misswirtschaft vorliegt, und schließt sich die Unternehmerkammer dieser Meinung an, kann sie endgültige Maßnahmen im Verhältnis zum Verein treffen.

Als Maßnahmen kommen beispielsweise die Entlassung von Vorstandsmitgliedern oder Aufsichtsräten, die Annullierung von Beschlüssen, die Ernennung von kommissarischen Vorständen oder Aufsichtsräten, die Abweichung von bestimmten Satzungsbestimmungen und die Auflösung des Vereins in Betracht.

Deutschsprachige Anwälte für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.

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