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Satzungsänderung, Auflösung, Konkurs

Onno Hennis
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Änderung der Satzung eines niederländischen Vereins

In den Niederlanden liegt die Befugnis zur Satzungsänderung bei der Mitgliederversammlung. Sie fasst einen Beschluss zur Satzungsänderung und unterzeichnet das Protokoll der Versammlung. Anschließend kann die Satzung in einer notariellen Urkunde geändert werden.

Auflösung eines Vereins in den Niederlanden

Die Mitgliederversammlung ist überdies zuständig für den Beschluss über die Auflösung des Vereins. Der Auflösungsbeschluss muss vorher auf die Tagesordnung gesetzt werden, um gültig zu sein. Dazu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, es sei denn, die Statuten sehen etwas anderes vor.

Konkurs

Bei Zahlungsunfähigkeit eines niederländischen Vereins kann das Gericht auf Antrag des Vereins selbst oder eines Gläubigers den Konkurs des Vereins erklären.

Bei einem voll geschäftsfähigen Verein haftet grundsätzlich nicht der Geschäftsführer für die Schulden des Vereins, sondern der Verein selbst. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise im Falle einer unsachgemäßen Verwaltung, die eine wesentliche Ursache für den Konkurs darstellt.

Die Haftung der Geschäftsführer eines Vereins mit beschränkter Rechtsfähigkeit für Schulden und Verbindlichkeiten ist gegeben, sofern der Verein nicht bei der Kamer van Koophandel (das niederländische Handelsregister) eingetragen ist. Bei einem im Handelsregister eingetragenen Verein haften die Geschäftsführer neben dem Verein.

Deutschsprachige Anwälte für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.

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