Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ niederländischer Vereine und besteht aus den Mitgliedern, die jeweils eine Stimme haben. Sie hat die Befugnis, die Satzung zu ändern, den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegenzunehmen, den Verein aufzulösen, ihn in eine andere juristische Person umzuwandeln oder eine Verschmelzung oder Abspaltung zu beschließen.
Die Mitgliederversammlung ist zudem befugt, alle Befugnisse auszuüben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.
Die Mitgliederversammlung eines niederländischen Vereins kann nur dann gültige Beschlüsse fassen, wenn die Einberufung gemäß den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften erfolgt ist. Es ist wichtig, dass der Vorstand die Versammlung ordnungsgemäß einberuft und dabei alle relevanten Formalitäten einhält.
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Generalversammlung verfügt grundsätzlich über eine Stimme. In bestimmten Fällen kann eine Stimme jedoch ungültig sein, beispielsweise wenn das Mitglied entmündigt oder geschäftsunfähig ist oder wenn die Stimme nicht in der gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschriebenen Form abgegeben wurde.
Das niederländische Gesetz verlangt für Beschlüsse eine einfache Stimmenmehrheit (mehr als 50 %). Allerdings kann das Gesetz oder die Satzung auch eine erweiterte Mehrheit vorschreiben. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass ein Beschluss von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder gefasst werden muss.
Ein Verein in den Niederlanden kann verschiedene Arten von Mitgliedern haben: Neben den stimmberechtigten ordentlichen Mitgliedern gibt es nicht stimmberechtigte Mitglieder, potenzielle Mitglieder, suspendierte Mitglieder und Ehrenmitglieder.
In niederländischen Vereinen mit vielen Mitgliedern kann ein Mitgliederrat eingerichtet werden. Dieser Rat besteht aus Delegierten, die von den Mitgliedern ernannt werden und die Befugnisse der Generalversammlung übernehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, Beschlüsse einem Mitglieder-Referendum zu unterwerfen.
Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.