Bauverträge enthalten häufig eine Klausel, nach der im Streitfall das Schiedsgericht für das Baugewerbe (RvA) in den Niederlanden allein zuständig ist. Ein niederländischer Fachanwalt für Baurecht kann Sie beim Einreichen einer Klage beim Schiedsgericht beraten. Einige gängige allgemeine Geschäftsbedingungen geben auch vor, dass das Schiedsgericht juristische Streitigkeiten beilegt, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, die die Parteien unterzeichnet haben. Zudem steht es den Parteien frei, dem Schiedsgericht auf Wunsch nur eingetretene Streitfälle vorzulegen. Einige Streitigkeiten können besser vom Schiedsgericht beigelegt werden, wohingegen sich andere besser für ein staatliches Gericht eignen. Stark technisch orientierte Streitfälle beispielsweise können besser einem Schiedsgericht vorgelegt werden. Generell schaltet das Gericht einen Experten ein, wenn eine technische Angelegenheit für die gerichtliche Entscheidung von Bedeutung ist. Die Mitglieder des Schiedsgerichts haben normalerweise einen bautechnischen Hintergrund und verfügen zum Großteil auch über eine adäquate Expertise in diesem Fachbereich. Ihnen wird beim Verfahren von einem Sekretär (Anwalt) mit Expertise im Baurecht (Zivilprozesse) assistiert.
Die Prozessführung beim Schiedsgericht kann teurer werden als ein Zivilprozess vor einem staatlichen Gericht. Vor Gericht sind die Gerichtsgebühren zu Beginn des Verfahrens zu zahlen. Beim Schiedsgericht muss der Antragsteller eine Kaution zahlen. Diese Kaution dient dann als Sicherheitsleistung für das Schiedsgericht, um zu gewährleisten, dass die dem Schiedsgericht entstehenden Kosten beglichen werden können, und hängt normalerweise (teilweise) von der Höhe der einzureichenden Forderung ab. Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt darin, dass die Kosten für den anwaltlichen Rechtsbeistand beim Verfahren vor dem Schiedsgericht (in höherem Umfang) erstattet werden als wenn das Verfahren vor Gericht ausgetragen wird. Daher kann es für die (zum Großteil) gewinnende Partei von Vorteil sein, sich an ein Schiedsgericht zu wenden. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass beim Schiedsgerichtsverfahren kein Fachanwalt für Baurecht eingeschaltet werden muss, was vor Gericht erforderlich ist. Forderungen von unter € 25.000,00 können beim Amtsgericht eingeklagt werden; in diesem Fall muss auch kein Fachanwalt für Baurecht eingeschaltet werden.
Wenn das Gericht ein Urteil ausspricht, führt dies zu einer so genannten „Vollstreckungsberechtigung“, die auf Wunsch des Anwalts, der den Fall übernommen hat, sofort durchgesetzt werden kann, beispielsweise durch Pfändung der Vermögenswerte der verurteilten Partei. Beim Schiedsspruch ist das anders. Oft treten Probleme auf, wenn die verurteilte Partei nicht mit dem Urteil einverstanden ist. Beim Schiedsgericht entscheiden die Schiedsrichter. Natürlich sollten sich die Parteien auch in diesem Fall dem Urteil fügen. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, kann sich der Anwalt der gewinnenden Partei an das „reguläre“ Gericht wenden, um eine Ermächtigung zur Vollstreckung des Schiedsspruchs zu erteilen. Wenn ein solcher Antrag eingereicht wird, achtet das Gericht nur auf formelle Aspekte, beispielsweise ob beide Parteien angehört wurden, ob das Verfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen durchgeführt wurde und ob die Richter am Schiedsgericht züstandig waren. Somit prüft das Gericht den Streitfall nicht erneut auf inhaltliche Aspekte.
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