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Kündigungsfrist Niederlande

Onno Hennis
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Wenn ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt, ohne die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten, kann die andere Partei in den Niederlanden eine Vertragsstrafe verlangen. Nach dem niederländischen Gesetz muss ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die (Abfindungs-)Entschädigung rechtzeitig beantragen. 

Die Übergangsentschädigung unterliegt einer dreimonatigen Verjährungsfrist. Während die angemessene Entschädigung und der pauschalierte Schadenersatz wegen vorschriftswidriger Kündigung einer zweimonatigen Verjährungsfrist nach Beendigung des Arbeitsvertrags unterliegen. Diese Verjährungsfrist ist rechtlich bindend und kann nicht verlängert werden. Das bedeutet, dass der Anspruch verfällt, wenn eine Partei nicht innerhalb der Verjährungsfrist ein Verfahren zur Durchsetzung der Zahlung der Entschädigung einleitet.

Geltendmachung von Ansprüchen

Ein niederländischer Arbeitnehmer muss das Übergangsgeld, die angemessene Entschädigung und/oder den pauschalierten Schadenersatz kurz nach Beendigung des Arbeitsvertrags geltend machen, um zu verhindern, dass dieser Anspruch verjährt. Wenn ein Arbeitnehmer eine Abfindung einfordern möchte, sollte er das Verfahren innerhalb von zwei Monaten einleiten.

Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist

Wenn ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigt oder wenn eine der beiden Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag kündigt, der keine schriftliche Zwischenkündigungsklausel enthält, spricht man von einer irregulären Kündigung. Die Partei, die den Arbeitsvertrag vorschriftswidrig kündigt, ist nach dem niederländischen Arbeitsrecht schadenersatzpflichtig. Diese Schadensersatzpflicht führt dazu, dass die andere Partei Anspruch auf eine feste Entschädigung in Höhe des Gehalts hat, das bei Einhaltung der vollen Kündigungsfrist hätte gezahlt werden müssen.

Anfechtung einer Entlassung in den Niederlanden

Wurden Sie entlassen und möchten Sie Ihre Entlassung in den Niederlanden anfechten? Dann können Sie dies auf zwei verschiedenen Wegen tun. Die Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen und die Entlassung bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit werden über den niederländischen Sozialversicherungsträger (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV)) abgewickelt. 

Bei einer Kündigung aus persönlichen Gründen, z.B. wegen eines Konflikts am Arbeitsplatz oder unangemessener Arbeitsweise, muss der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsvertrags beim niederländischen Bezirksgericht beantragen. In den Niederlanden kann man gegen die Entscheidung eines Bezirksgerichts Berufung einlegen und, falls erforderlich, beim Obersten Gerichtshof Beschwerde einlegen.

Fristlose Entlassung

Eine fristlose Entlassung ist in den Niederlanden recht selten. Arbeitnehmern kann nur aus zwingenden Gründen fristlos gekündigt werden. Dies hat schwerwiegende Folgen für den Arbeitnehmer. So erlischt bei einer fristlosen Entlassung beispielsweise sein Anspruch auf Arbeitsleistungen und anderen Entschädigungszahlungen. Aus diesen Gründen sind an eine fristlose Kündigung strenge Bedingungen geknüpft: Es müssen nachweislich zwingende Gründe vorliegen, die Kündigung muss „unverzüglich“ ausgesprochen werden und die Partei muss gleichzeitig mit der Kündigung unverzüglich und schriftlich über diese zwingenden Gründe informiert werden.

Frist zur Anfechtung

Der Arbeitnehmer kann seine fristlose Entlassung in den Niederlanden anfechten, indem er innerhalb von zwei Monaten beim niederländischen Gericht eine Klage auf Ungültigkeit der fristlosen Entlassung einreicht. Ansonsten kann ein Arbeitnehmer in den Niederlanden selbst mit sofortiger Wirkung kündigen. Die gleichen strengen Bedingungen, die für den Arbeitgeber im Falle einer fristlosen Kündigung gelten, sind auch für den Arbeitnehmer gültig, wenn er mit sofortiger Wirkung kündigt.

Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag auch im gegenseitigen Einvernehmen auflösen. Dies ist durch eine Abwicklungsvereinbarung, auch als Aufhebungsvertrag bezeichnet, möglich. Darin werden das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Höhe einer Entschädigung und Vereinbarungen über das Ende etwaiger Wettbewerbs- und/oder Abwerbeverbote sowie über den Erwerb von Firmeneigentum vereinbart. Durch den Abschluss einer Abfindungsvereinbarung auf neutraler Basis und unter Berücksichtigung der (fiktiven) Kündigungsfrist werden die arbeitsrechtlichen Leistungen des Arbeitnehmers grundsätzlich gesichert.

Deutschsprachige Anwälte für Arbeitsrecht in den Niederlanden

Wir stehen deutschen Unternehmen und Privatpersonen in den Niederlanden jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Unser erfahrenes Team von Anwälten für das niederländische Arbeitsrecht berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Häufig handelt es sich um rechtliche Beratung zu den Themen Kündigungsfrist, Kündigungsschutz und Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Krankheitsfall. Bei Fragen zum niederländischen Arbeitsrecht wenden Sie sich bitte an unseren deutschsprachigen Anwalt Onno Hennis, Telefon +31 20 308 03 15.

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