Gemäß des niederländischen Betriebsratsgesetzes (WOR) müssen Unternehmer in der Privatwirtschaft, die 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, einen Betriebsrat einrichten.
Gemäß des WOR ist der Betriebsrat berechtigt, Empfehlungen in Bezug auf beabsichtigte Beschlüsse auszusprechen, die (unter anderem) wichtige Änderungen in Bezug auf die Organisation der Arbeitgeber beinhalten. Sobald der Betriebsrat seine Stellungnahme abgegeben hat, fällt der Arbeitgeber eine endgültige Entscheidung über die Reorganisation. Wenn diese Entscheidung nicht den Empfehlungen des Betriebsrats entspricht, muss die Abweichung begründet werden.
Außerdem muss der Arbeitgeber im Fall einer solchen Abweichung die praktische Umsetzung seiner Entscheidung um einen Monat verschieben. Im Lauf dieses Monats kann der Betriebsrat bei der Unternehmensstelle des Berufungsgerichts in Amsterdam Berufung gegen die Entscheidung einlegen oder ein entsprechendes Zwischenverfahren einleiten.
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