Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch
Drohung
Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch Drohung, Betrug oder Ausnutzung von Umständen zustande gekommen ist. Drohung stellt in juristischer Hinsicht einen Willensmangel dar. Eine Drohung liegt vor...
» Meer over drohung
Drohung, durch
Betrug
Ein Rechtsakt ist anfechtbar, wenn er durch Drohung, Betrug oder Ausnutzung von Umständen zustande gekommen ist. Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderen durch eine absichtliche unrichtige Mitteilung...
» Meer over betrug
Betrug oder durch Missbrauch von Umständen zustande gekommen ist.
Ein Anspruch auf Aufhebung verjährt im Allgemeinen nach drei Jahren, nachdem der Betrug, die Benachteiligung (oder der
Irrtum
Ein Vertrag wird durch ein Angebot geschlossen, das angenommen wird. Aber ein Vertrag, der unter Einfluss eines Irrtums zustande kommt, ist anfechtbar...
» Meer over irrtum
Irrtum) entdeckt wird, und im Fall von Missbrauch von Umständen drei Jahre nach dem Ende der Wirkung des betreffenden Einflusses.