Ein
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag, der zwischen einem Hersteller und einem Verkäufer (Vertriebshändler) geschlossen wird, wobei die Parteien selbstständig tätig sind.
Zweck des Vertrages ist es, dass der Händler das vom Hersteller hergestellte Produkt an Dritte vertreibt.