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Verjährung

Ein Anspruch ist verjährt, wenn er nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit nicht länger rechtlich durchsetzbar ist. 

Grundsätzlich sieht das niederländische Recht eine Verjährungsfrist von 5 Jahren vor. Die Verjährungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Klagbarkeit oder für Schadenersatzansprüche ab dem Zeitpunkt, wenn dem Gläubiger das schadensverursachende Ereignis und der Schädiger bekannt waren. Ein Anspruch verjährt nach maximal 20 Jahren. 

Auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Forderung noch, jedoch ist die Forderung nicht länger gerichtlich durchsetzbar. Eine verjährte Forderung ist damit eine Naturalobligation.

Paleis van justitie
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