Das Gesetz sieht vor, dass unrechtmäßiges Handeln Konsequenzen nach sich zieht.
Als Recht der unerlaubten Handlungen wird das Deliktsrecht bezeichnet. Sofern kein Vertragsverhältnis zwischen Parteien besteht, aber eine kausale Rechtsgutverletzung gegeben ist, kann die Partei, der ein Schaden entstanden ist, gegenüber ihrem Schädiger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen.
In manchen Fällen ist im Gesetz festgelegt, dass eine Drittperson für von einer anderen Person verursachte Schäden haftet.