Zurück
D

Dauerschuldverhältnis

Bei einem Dauerschuldverhältnis haben die Parteien vertraglich eine dauerhafte Leistung oder eine Reihe von Leistungen über einen längeren Zeitraum vereinbart.

Ein Dauerschuldverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass es nicht einmaliger Natur ist, sondern dass es andauert. Bei Versicherungsverträgen oder Arbeitsverträgen handelt es sich zum Beispiel um ein Dauerschuldverhältnis.

Paleis van justitie
Weiter mit AMS
Kontakt