Betrug liegt vor, wenn jemand durch eine absichtlich unrichtige Mitteilung (Tun) oder durch das absichtliche Verschweigen eines Umstands (Unterlassen), zu dessen Mitteilung er verpflichtet war, einen anderen zur Vornahme einer rechtlich relevanten Handlung bewegt.
Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Betrug und der
Rechtshandlung
Eine Rechtshandlung ist eine faktische Handlung mit einer Rechtsfolge. Ausgangssituation ist dabei, dass eine Rechtshandlung einen auf diese Rechtsfolge gerichteten Willen erfordert, der sich durch eine...
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Rechtshandlung bestehen.
Sollte ein Betrug vorliegen, kann der Betroffene den von ihm vorgenommenen Rechtsakt anfechten und strafrechtlich gegen ihn vorgehen.