Manche Rechtsakte können durch eine außergerichtliche Erklärung aufgehoben werden. Diese Erklärung muss an diejenigen gerichtet werden, die Parteien des Rechtsakts sind. Die außergerichtliche Aufhebung ist ein einseitiger Rechtsakt und wirkt ab dem Zeitpunkt, an dem die Erklärung den Adressaten erreicht hat.