Ein Amtsprotokoll ist ein Protokoll über die Amtshandlungen eines Gerichtsvollziehers. Dazu zählen die Beschlagnahme, die Feststellung bestimmter Wahrnehmungen, die Zustellung einer Vorladung oder eines anderen Prozessstücks.
Das niederländische Gesetz gibt dem Gerichtsvollzieher mehrere Möglichkeiten, um ein Amtsprotokoll zuzustellen. Diese beinhalten die persönliche Zustellung an den Empfänger, an einen Mitbewohner oder an sonstige Personen. Sollte keine dieser Optionen möglich sein, darf der Gerichtsvollzieher eine Kopie des Amtsprotokolls in einem geschlossenen Umschlag im Briefkasten hinterlegen.
Das Amtsprotokoll dient als Beweis, dass ein Schriftstück unter Einhaltung der gesetzlichen Formalitäten zugestellt wurde.