Eigentum (juristisches Eigentum) ist das umfassende Recht, über eine Sache nach Belieben zu verfügen und andere von ihrer Nutzung auszuschließen. Der Gebrauch darf jedoch nicht die Rechte anderer beeinträchtigen, sodass die gesetzlichen Vorschriften und Regeln des ungeschriebenen Rechts beachtet werden müssen.
Das Eigentum ist vom Besitz, der tatsächlichen Ausübung der Sachherrschaft über eine Sache, zu unterscheiden.