Wenn eine vorgeladene Partei der Ansicht ist, dass der Richter oder die rechtsprechende Instanz (z.B. ein Schiedsgericht) nicht befugt ist, über den Rechtsstreit zu entscheiden, kann diese Partei einen Antrag auf Unzuständigkeit stellen. In diesem Antrag fordert die Partei den Richter auf, über seine Zuständigkeit zu entscheiden.
Ein Richter kann nicht zuständig sein, über den Rechtsstreit zu entscheiden, wenn die Parteien im Voraus eine Rechtswahl getroffen haben, die bei der Klageerhebung nicht berücksichtigt wurde, oder wenn bei internationalen Rechtsstreitigkeiten die Zuständigkeit des Gerichts nicht korrekt festgelegt wurde.
Der Richter wird in einem Urteil feststellen, ob er zuständig ist oder nicht. Wenn er zuständig ist, wird der Fall zur Fortsetzung des Verfahrens zurückverwiesen. Wenn er nicht zuständig ist, endet das Verfahren bei dem bisherigen Gericht.