Unter einem Hauptverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zu verstehen, in dem ein Rechtsstreit endgültig entschieden wird: die Entscheidung in einem Hauptverfahren entfaltet die Rechtskraft zwischen den Parteien, wenn es keine Rechtsmittel (
Berufung
Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung oder Revision) mehr gibt.
Dieses steht im Gegensatz zu einem Verfahren über eine einstweilige Verfügung, in dem eine Entscheidung nie rechtskräftig wird.