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Angebot und Annahme

Ein Vertrag Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Vertrag
kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme muss inhaltlich dem Angebot entsprechen. Wenn die Annahme in einigen Punkten vom Angebot abweicht, kommt ein Vertrag gemäß der Annahme zustande, sofern der Annehmende keinen unmittelbaren Einspruch Der Beklagte, gegen den der Richter ein Versäumnisurteil ausgesprochen hat, kann dagegen Einspruch erheben...
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Einspruch
erhebt.

Paleis van justitie
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