Unter einer juristischen Person versteht man eine rechtlich selbständige Personenmehrheit, welche sich im Rahmen einer Unternehmenstätigkeit organisiert hat.
Das niederländische Recht kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Es sieht jedoch vor, welche rechtlich selbstständige Personenmehrheiten juristische Personen sind. Dies sind u.a. niederrangige Behörden, sonstige behördliche Einrichtungen, Kirchengenossenschaften und Vereinigungen,
Stiftung
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Stiftungen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
Aktiengesellschaft
Eine N.V. ist eine juristische Person mit einem Gesellschaftskapital, das in übertragbare Anteile aufgeteilt ist. Die Bezeichnung „namenlos” (nl: „naamloze vennootschap“) hat damit zu tun, dass...
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Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter
Haftung
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Haftung und Stiftungen.
Eine juristische Person steht vermögensrechtlich einer natürlichen Person gleich, sofern sich aus dem Gesetz nicht das Gegenteil ergibt.