Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das niederländische Privatrecht. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht regelt das Privatrecht die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen.
Das niederländische bürgerliche Gesetzbuch umfasst die folgenden 10 Bücher:
1. Personen- und Familienrecht
2.
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Personen (niederländisches Recht der juristischen Personen)
3. Vermögensrecht im Allgemeinen
4. Erbrecht
5. Sachenrechte
6. Allgemeiner Teil des Vertragsrechts
7. Besondere
Vertrag
Die Urkunde, worin ein Vertrag zwischen den Parteien begründet wird. In weiterem Sinn wird damit auch der Vertrag selbst bezeichnet.
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Verträge
8. Verkehrsmittel und Transport
9. Geistiges
Eigentum
Das Eigentum (juristische Eigentum) ist das umfassendste Recht, das man an einer Sache haben kann. Es ist das Recht, nach eigenem Ermessen über eine Sache (Grundstück, Gegenstand, Geldmenge etc.) zu verfügen...
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Eigentum (noch nicht in Kraft getreten)
10. Internationales Privatrecht