Zurück
V

Vollmacht

Vollmacht ist die Befugnis, die ein Vollmachtgeber an einen anderen erteilt und die Rechtswirkung hat, dass der Bevollmächtigte im Namen des Vertretenen Rechtshandlung Eine Rechtshandlung ist eine faktische Handlung mit einer Rechtsfolge. Ausgangssituation ist dabei, dass eine Rechtshandlung einen auf diese Rechtsfolge gerichteten Willen erfordert, der sich durch eine...
» Meer over rechtshandlung
Rechtshandlungen
setzen darf. 

Eine Vollmacht kann auf einzelne spezielle Handlungen beschränkt sein, wie z.B. die Vollmacht zur Abgabe einer Stimme (Einzelvollmacht). 

Sollte dem Bevollmächtigten eine Vollmacht zur Vornahme jeglicher Rechtshandlungen erteilt werden, so liegt eine Generalvollmacht vor.

 

Paleis van justitie
Weiter mit AMS
Kontakt