Nach niederländischem Recht ist eine Stiftung eine durch eine
Rechtshandlung
Eine Rechtshandlung ist eine faktische Handlung mit einer Rechtsfolge. Ausgangssituation ist dabei, dass eine Rechtshandlung einen auf diese Rechtsfolge gerichteten Willen erfordert, der sich durch eine...
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Rechtshandlung ins Leben gerufene
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Person ohne Mitglieder oder Anteilseigner.
Stiftungen handeln nicht primär mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern verfolgen einen wohltätigen Zweck. Die Stiftung darf lediglich Gelder an Dritte ausschütten, jedoch nur, wenn die Zahlungen einen ideellen oder sozialen Zweck verfolgen.
Die Errichtung von Stiftungen erfolgt in der Regel privatrechtlich.