Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in einer Gesellschaft, in der alle Gesellschafter vertreten sind und eine Stimme besitzen. Die (ordentliche) Gesellschafterversammlung tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. In dieser Versammlung hat sich die Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern zu verantworten.
Die Versammlung beschließt im Rahmen der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus genehmigt die Versammlung wichtige Beschlüsse, die die Gesellschaft betreffen (zum Beispiel Verschmelzung und Übernahmen) und entscheidet über die Ernennung, Abberufung und Entlohnung der Geschäftsführer sowie über die Änderung der
Satzung
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten...
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Satzung.
Neben der ordentlichen Gesellschafterversammlung kann auf Antrag der Geschäftsführung oder der Gesellschafter auch eine zwischenzeitliche außerordentliche Versammlung stattfinden. Die Art der Einberufung und der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung wird in der Satzung der Gesellschaft geregelt.