Ein Gläubiger kann zu Sicherungszwecken Vermögensbestandteile eines Schuldners pfänden. Eine Pfändung zu Sicherungszwecken kann u.a. auf Immobilien, Gelder auf Bankkonten oder bewegliche Sachen wie Autos erfolgen. Dadurch wird verhindert, dass der
Schuldner
Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner diese Vermögensbestandteile verkauft oder z.B. mit einer Hypothek belastet.
Die Pfändung wird durch einen Antrag (Pfändungsantrag) beantragt. Darin muss der Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner konkret beschreiben und deren Höhe angeben.
Die Gerichtsvollzieher führt die Pfändung durch. Andere Formen der Pfändung sind die
Drittschuldnerpfändung
Die Pfändung bei einer Partei, die außerhalb des Rechtsverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner steht, zum Beispiel bei einer Bank. Mit einer solchen Pfändung wird bereits das blockiert, was der Dritte an den Schuldner...
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Drittschuldnerpfändung und die Pfändung bei dem Gläubiger selbst.