SjoerdYntema - AMS Advocaten
Anwalt für Gesellschaftsrecht
Sjoerd Yntema absolvierte den Masterstudiengang für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Universität Leiden und studierte französisches Recht an der Université de Poitiers in Frankreich.
Nach seinem Studium arbeitete Sjoerd Yntema in der Abteilung für Unternehmensrecht an der Universität Leiden, bevor er 2019 als Rechtsanwalt bei AMS anfing. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Sjoerd Yntema als Betreuer von Masterarbeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts an der Universität Amsterdam tätig.
Bei AMS Advocaten konzentriert sich Sjoerd Yntema auf die Beratung und Prozessführung von Handels- und Unternehmensstreitigkeiten. Er befasst sich sowohl mit Angelegenheiten, welche innerhalb der juristischen Person entstehen (z.B. Streitigkeiten innerhalb der Hauptversammlung und Haftung der Geschäftsführer), als auch mit Streitigkeiten externer Parteien (z.B. ehemalige Geschäfts- und Investitionspartner, Lieferanten und Kunden). Sjoerd Yntema unterstützt sowohl nationale als auch internationale Mandanten in Gerichtsverfahren in erster und zweiter Instanz.
Sjoerd Yntema führt auch regelmäßig Rechtsstreitigkeiten und berät zu Fragen zu (kommerziellen) Vereinen und Stiftungen. In dieser Eigenschaft unterstützt er Vorstände, Mitglieder und andere interessierte Parteien in einem breiten Spektrum von Verfahren. Neben seiner Tätigkeit in Rechtsstreitigkeiten berät Sjoerd Yntema im Vertragsrecht und ist regelmäßig an der Beratung und dem Entwurf von (u.a.) Aktionärsvereinbarungen und der Dokumentation für M&A-Transaktionen beteiligt.
Sjoerd Yntema hat den Spezialisierungskurs "Corporate Litigation" an der Grotius Academy erfolgreich abgeschlossen.
Zusammen mit seinem Bürokollegen Lennard Noordzij unterstützte Sjoerd im Januar 2025 den Aktionär eines Gesundheitsunternehmens. Im Namen ihres Mandanten beantragten die beiden Anwälte bei der Unternehmenskammer die Durchführung einer Untersuchung. Die Unternehmenskammer vertrat die Auffassung, dass es begründete Zweifel an der korrekten Politik und dem Verhalten des Unternehmens gab, die eine Untersuchung rechtfertigten. Dazu gehörten die Abwerbung von Mitarbeitern durch den Geschäftsführer, der Rückgang der Gewinne und die Durchführung von Geschäften, bei denen der Geschäftsführer in einen Interessenkonflikt geriet. Die Unternehmenskammer traf unmittelbare Vorkehrungen und ernannte einen Direktor mit ausschlaggebender Stimme.
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