Frau Jonckers begann 2017 ihre Karriere als Anwältin bei der Kanzlei Stibbe in Amsterdam. Davor studierte sie Wirtschaft und Recht im Master (cum laude) in Nijmegen. Im Jahr 2024 wechselte sie zu AMS. Marleen Jonckers berät und prozessiert hauptsächlich im Bereich des niederländischen Insolvenzrechts. Zudem wird sie regelmäßig von den Gerichten als Insolvenzverwalterin eingesetzt.
Spezialisierung
Als Anwältin und Insolvenzverwalterin ist Frau Jonckers auf das Insolvenzrecht spezialisiert. Insbesondere berät und vertritt sie Unternehmen in finanziellen Notlagen, beispielsweise bei der Geschäftsführerhaftung, der Schädigung von Gläubigern (insbesondere bei der Beschlagnahme aufgrund einer vermuteten Gläubigerbenachteiligung), bei Regressmaßnahmen und bei außergerichtlichen Vergleichen nach dem WHOA (Wet homologatie onderhands akkoord). Darüber hinaus unterstützt Marleen Jonckers Unternehmen, leitende Angestellte, Gläubiger und Anteilseigner bei anstehenden Umstrukturierungen. Dabei kann sie auf ihre Erfahrungen im Bereich internationale Umstrukturierungen bei der Londoner Anwaltskanzlei Milbank zurückgreifen.
Marleen Jonckers ist neben ihrer Tätigkeit als Anwältin und Insolvenzverwalterin als Dozentin an der Law Firm School tätig, publiziert regelmäßig und war drei Jahre lang Vorstandsmitglied der Association for Young Insolvency Lawyers.
Track-Record und Referenzen
- Anwältin für diverse (ad hoc) Gläubigergruppen sowie für verschiedene Unternehmen (Schuldner) im Rahmen der Restrukturierung von Schulden, durchgeführt durch die Verwertung eines Pfandrechts an Aktien, ein UK Scheme of Arrangement, das WHOA oder Maßnahmen ohne gerichtliche Intervention.
- Anwältin für verschiedene Unternehmen, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, die sich in finanzieller Not befinden: Beratung über Rechte, Pflichten und Risiken im Rahmen eines Rettungsplans, Umstruckturierung oder eines möglichen Insolvenzverfahrens
- Beteiligung an der Abwicklung mehrerer Insolvenzverfahren, u. a. dem Insolvenzverfahren der Amsterdam Trade Bank N.V.
- Beteiligung als (Assistenz-)Verwalterin bei verschiedenen Stundungsvereinbarungen (surseance akkoorden)
- Anwältin für eine Bank in verschiedenen Verfahren nach der Insolvenz ihrer Kunden (u.a. Streitigkeiten über die Begleichung von Pfandrechten, - Abwicklung von Zahlungen auf Bankkonten, Aufrechnung, Auskunftserteilung).
- Anwältin eines Finanzunternehmens im Verfahren u.a. über das Verbot von Sicherungsübereignungen und die Gläubigeranfechtung (actio pauliana).
- Beteiligung an einem abgeschlossenen WHOA, in dem ein Kollege in der Kanzlei zum Restrukturierungssexperten (herstructureringsdeskundige) ernannt wurde
- Anwältin für ein Unternehmen und/oder deren leitenden Angestellten nach einem im Unternehmen begangenen Betrug
- Anwältin eines Windparkbetreibers in einem Verfahren über die Kündigung eines Vertrags
- Beteiligung an der Bestellung eines stillen Insolvenzverwalters im Sinne des Elektrizitätsgesetzes und des Gasgesetzes
- Anwältin von Käufern und Verkäufern in verschiedenen Post-M&A-Streitigkeiten (verbindliches Schiedsgutachten, Eilverfahren, ICC-Schiedsverfahren).