In einem kürzlich durch den niederländischen Obersten Gerichtshof der Niederlande erlassenen Urteil wurde Klarheit bezüglich der Frage geschaffen, ob eine Forderung gegen eine
Juristische Person
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt keine allgemeine Definition der juristischen Person. Aber es wird (in Art. 3:1-3:2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass der Staat und niederrangige Behörden, sonstige behördliche...
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Juristische Person verjährt, die nach
Konkurs
Konkurs ist das Verfahren, das auf Antrag eines Schuldners oder dessen Gläubigern eröffnet werden kann, wobei das Vermögen des Schuldners vollständig beschlagnahmt wird. Ein Konkurs wird erklärt...
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Konkurs und Liquidation nicht mehr besteht, und wenn ja, wann. Auch die Lehre von der Fristunterbrechung wurde dabei erörtert.
Die niederländische Rabobank schloss mit einer BV einen Finanzierungsvertrag ab. Der Geschäftsführer der BV übernahm eine
Bürgschaft
Ein Vertrag, bei der sich ein Dritter zugunsten eines Gläubigers zur Erfüllung eines Vertrags des tatsächlichen (Haupt-)schuldners verpflichtet, falls dieser nicht erfüllt. Die Bürgschaft wird zum Beispiel beim...
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Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000,-. Am 6. April 2005 wurde die BV für insolvent erklärt und am 2. März 2006 wurde das Konkursverfahren mangels Masse eingestellt. Dadurch endete der rechtliche Bestand der BV.
Nachdem das Unternehmen nicht mehr bestand, forderte die Rabobank aufgrund des Bürgschaftsvertrags die Verurteilung des Bürgen zur Zahlung. Der Bürge war der Ansicht, dass die Bürgschaft aufgrund von Art. 7:853 erloschen war.
Zur Anwendung von Art. 7:853 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist es erforderlich, dass die Forderung auf Erfüllung der Verpflichtung durch die BV verjährt ist. Das warf in diesem Fall die Frage auf, ob die Forderung der Rabobank gegen die BV verjährt war.
Sowohl das Gericht als auch der Gerichtshof waren der Meinung, dass die Forderung der Rabobank gegenüber der BV nicht verjährt war und dass die Bürgschaft daher aufgrund von Art. 7:853 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erloschen war. Zu diesem Schluss kam der Gerichtshof nach folgender Erwägung. Die Forderung der Rabobank blieb nach dem Datum, an dem das Unternehmen nicht mehr bestand, weiter aufrecht und kann gemäß Art. 2:23c Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass ein Vermögensbestandteil besteht.
Der Bürge versuchte, das Urteil des Gerichtshofs beim Obersten Gerichtshof der Niederlande aufzuheben, indem er behauptete, dass die
Verjährung
Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr rechtlich durchsetzbar ist. Das niederländische Recht geht von dem Gedanken aus, dass eine Forderung nur während einer bestimmten Zeit rechtlich...
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Verjährung doch eingetreten wäre, weil die Rabobank die Verjährung gegenüber der BV nicht rechtzeitig unterbrochen hatte. Dem stimmte der Oberste Gerichtshof der Niederlande nicht zu. Eine Verjährungsfrist läuft nicht ab, solange die Liquidation der juristischen Person nicht wiedereröffnet wird. Dies bedeutet, dass die Wiedereröffnung des Liquidationsverfahrens eine Voraussetzung für den (weiteren) Ablauf der Verjährungsfrist ist. Aus diesem Grund muss die Verjährungsfrist für eine Forderung gegen ein nicht mehr bestehendes Unternehmen während des Zeitraums, in dem die juristische Person nicht mehr besteht, nicht unterbrochen werden.
Eine Forderung gegen ein Unternehmen, das nach Konkurseröffnung abgewickelt wird und dadurch nicht mehr besteht, verjährt nicht, solange kein Liquidationsverfahren über das Unternehmen wiedereröffnet wird. Ab der Wiedereröffnung des Liquidationsverfahrens beginnt eine neue Verjährungsfrist zu laufen. Des Weiteren gilt, dass während der Zeit, in der die juristische Person nicht mehr besteht, keine Unterbrechung der Forderung auf Erfüllung erforderlich ist.
Haben Sie als Gläubiger eine Forderung gegen ein Unternehmen, das nach Konkurseröffnung abgewickelt wurde und deshalb nicht mehr besteht? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit AMS Advocaten auf. Aus den oben genannten Ausführungen ergibt sich nämlich, dass Ihre Forderung in den Niederlanden nicht verjährt, solange kein Liquidationsverfahren über das Unternehmen wiedereröffnet wird. Und schließlich beginnt ab dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung eine neue Verjährungsfrist von sechs Monaten zu laufen.