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Gläubiger muss Echtheit der Unterschrift beweisen

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Kürzlich legte das Gericht in einem Zwischenurteil der klagenden Partei, die Rückzahlung eines Darlehens forderte, die Beweislast auf, ob die Unterschrift auf einem beurkundeten Schuldanerkenntnis tatsächlich von der beklagten Partei geleistet worden sei. Bei welcher Partei liegt eigentlich die Beweislast in einem Zivilprozess? Thomas van Vugt, Anwalt für Zivilprozessrecht in den Niederlanden, erläutert die Rechtslage.

 

Darlehensvertrag in den Niederlanden

In vorliegendem Fall behauptet der Anwalts des Gläubigers, es stehe ihm vom Schuldner Derjenige, der an jemanden eine Verbindlichkeit erfüllen muss (Schuldner).
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Schuldner
noch eine Geldsumme zu. Er verweist auf ein handgeschriebenes Schuldanerkenntnis, welches die Zahlungsverpflichtung von €  30.000.- des Schuldners an den Gläubiger beinhaltet. Der Gläubiger soll in der Vergangenheit Arbeiten für den Schuldner verrichtet haben und einen Darlehensvertrag  geschlossen haben. Der Schuldner zahlt diesen Betrag nicht und wird nach einer Mahnung vom Anwalt des Gläubigers in Verzug Obwohl das Gesetz (Artikel 6:74 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bestimmt, dass „jede Nichterfüllung einer Verbindlichkeit” den Schuldner zum Schadenersatz verpflichtet...
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Verzug
gesetzt. Da der Schuldner nicht reagiert, wendet der Gläubiger sich an ein Inkassobüro.

Inkasso der offenen Forderung

Der Rechtsanwalt leitet ein Inkassoverfahren ein. Zuzüglich zu den €30.000.-  fordert der Anwalt Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten ein. Während des Verfahrens bestreitet der Schuldner entschieden, jemals das Schuldanerkenntnis unterschrieben zu haben. Er behauptet, die Unterschrift unter seinem Namen stamme nicht von ihm. Außerdem habe er dem Gläubiger niemals einen Arbeitsauftrag erteilt, geschweige denn dass daraus irgendwelche Kosten entstanden seien.

Das Gericht weist die Klage ab

Das Gericht kommt zu dem Urteil, der Gläubiger habe seine Darlegungs- und Beweisführungspflicht ungenügend erfüllt. In anderen Worten: in Anbetracht der Leugnung durch den Schuldner habe er ungenügend bewiesen, dass Arbeiten zu dem verlangten Betrag ausgeführt worden seien. Die Klage wird abgewiesen und der Gläubiger legt Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung
ein.

Gericht: Kläger muss die Echtheit der Unterschrift beweisen

Das Gericht ist der Meinung, der Gläubiger habe die Verrichtung der Arbeiten ausreichend belegt. Es geht inzwischen um die Anfechtung der Unterschrift. Da der Gläubiger behauptet, die Unterschrift auf dem Schuldanerkenntnis sei die des Schuldners, obliegt ihm die Beweisführung, dass dies tatsächlich zutrifft. Im Auftrag des Gerichts wird die Unterschrift einem Sachverständigen vorgelegt und der Prozess wird fortgesetzt.

Beweis- und Darlegungslast im Zivilprozess

„Wer behauptet, muss beweisen“, so lautet ein bekanntes Motto in der Rechtspraxis, abgeleitet aus Artikel 150 der niederländischen Zivilprozessordnung: “Die Partei, welche für sich die Rechtsfolgen aus behaupteten Tatsachen oder Rechten beansprucht, trägt die Beweislast dieser Tatsachen oder Rechte, sofern sich nicht durch Ausnahmeregelungen oder Treu und Glauben gemäß eine andere Verteilung der Beweislast ergibt.” Ein Kläger Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger
, der Schadenersatz für eine vom Nachbarjungen zerbrochene Scheibe fordert, muss die Tatsache beweisen, es sei denn, der Nachbarjunge gesteht die Tat ein, denn nur die von der Gegenpartei bestrittenen Tatsachen bedürfen eines Beweises.

Anwalt für Zivilprozessrecht in den Niederlanden

Meist obliegt die Beweislast der klagenden Partei (da diese die Rechtsfolgen beansprucht), aber in Ausnahmefällen ruht die Beweislast auf der beklagten Partei. Der Nachbarjunge könnte sich beispielsweise auf höhere Gewalt berufen. Hat eine Partei eine Tatsache bewiesen, wird der Widerpartei die Möglichkeit zur Erbringung eines Gegenbeweises gegeben. Eine weitere Ausnahme stellt die Umkehr der Beweislast bei Haftpflichtfällen dar. Ein Autofahrer etwa, der an einem Unfall mit einem Fußgänger beteiligt ist, muss beweisen, dass die Verletzungen des Fußgängers nicht durch den Unfall verursacht wurden.

Thomas van Vugt

Thomas van Vugt

Thomas berät und führt Prozesse in den Bereichen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Medienrecht. Sehen Sie sich hier seine Erfolgsbilanz an. Folgen Sie Thomas auf LinkedIn.

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