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Schiedsurteil zwischen Gemeinde Amsterdam und Bootsunternehmer wird bestätigt

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Ein langjähriger Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Amsterdam und Unternehmen X hat vorläufig ein Ende. Der Gerichtshof Amsterdam wies kürzlich einen Antrag des Unternehmers auf Aufhebung des zuvor ergangenen Schiedsurteils ab. Der auf Prozessrecht spezialisierte Rechtsanwalt Onno Hennis erläutert, wie der niederländische Gerichtshof zu diesem Urteil kam.

Hintergrund der Sache

Zwischen dem Unternehmer und der Gemeinde Amsterdam wird seit Jahren intensiv gestritten. Im Kern geht es um die Erteilung einer Genehmigung für eine gewerbliche Reederei, die der Unternehmer gründen wollte. Vor dem höchsten Verwaltungsgericht hatte er letztendlich Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Gemeinde Amsterdam ihm die Genehmigung zu Unrecht verweigert hatte. Der Unternehmer trug vor, infolge der Verweigerung sei ihm ein Schaden von knapp € 6 Millionen entstanden. Laut der Gemeinde hingegen habe der Schaden des Unternehmers nicht mehr als ungefähr € 80.000 betragen.

Schiedsverfahren

Da sich die Parteien nicht auf eine Schadenersatzhöhe einigen konnten, leiteten sie ein Schiedsverfahren ein. In diesem Schiedsverfahren urteilte das Schiedsgericht, dass die Gemeinde Amsterdam einen Betrag in Höhe von € 471.482 an den Unternehmer bezahlen musste. Der Unternehmer sah diesen Betrag als zu niedrig an. Seiner Auffassung nach basierte das Schiedsurteil auf falschen Entscheidungsgründen. Daher klagte er vor dem Gerichtshof auf Aufhebung des Schiedsurteils.

Aufhebung des Schiedsurteils

Für die Aufhebung eines Schiedsurteils bestehen immer hohe Hürden. Ein Schiedsurteil kann nur aus den im Gesetz abschließend geregelten Gründen aufgehoben werden. Dabei handelt es sich größtenteils um formelle Gründe. Das Gericht darf das Schiedsurteil nicht inhaltlich überprüfen. Das Aufhebungsverfahren ist nämlich keine verschleierte  Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Handeln entgegen dem Auftrag

Als ersten Aufhebungsgrund führt der Unternehmer an, das Schiedsgericht habe entgegen dem Auftrag gehandelt. Der Gerichtshof folgt diesem Vortrag nicht. Entgegen der Auffassung des Unternehmers kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass das Schiedsgericht unparteiisch und unabhängig gewesen sei. Ferner entscheidet der Gerichtshof, dass der Unternehmer sein Recht zur Beanstandung der Art und Weise, wie die Schadenshöhe berechnet worden sei, verwirkt habe, da er dieser Art und Weise im Schiedsverfahren nicht hinreichend widersprochen habe. Abschließend trug der Unternehmer vor, dass das Schiedsgericht die Gemeinde zu Unrecht nicht verpflichtet habe, einen Beweis vorzulegen, und dass die Gemeinde keine eigene Schadensanalyse hätte anstellen dürfen. Zu diesem Punkt berücksichtigt der Gerichtshof, dass das Schiedsgericht einen gewissen Ermessensspielraum in Bezug auf die anzuwendenden Beweisregeln (und die Beweiswürdigung) besitzt und dass das Schiedsgericht nicht gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen hat.

Fehlende Begründung

Als zweiten Aufhebungsgrund führte der Unternehmer an, dass das Urteil nicht begründet worden sei. Der Gerichtshof schickt zu diesem Punkt voraus, dass eine Aufhebung aus diesem Grund nur dann möglich ist, wenn eine Begründung fehlt, und somit nicht, wenn eine Begründung nur unzureichend ist. Hier besteht also eine sehr hohe Hürde. Nach Beurteilung aller Begründungsmängel kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass das Urteil aus diesem Grund nicht aufzuheben sei.

Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

Abschließend führte der Unternehmer an, das Schiedsurteil verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Der Gerichtshof schickt voraus, dass eine Aufhebung aus diesem Grund nur dann möglich ist, wenn der Inhalt des Schiedsurteils gegen zwingende Rechtvorschriften von grundlegender Bedeutung verstößt oder wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs vorliegt oder wenn Schiedsrichter nicht unparteiisch und unabhängig gewesen sind. Laut dem Gerichtshof hat der Unternehmer zu diesem Punkt nur unzureichend vorgetragen.

Gerichtshof bestätigt Urteil

Der Gerichtshof bestätigt also das Schiedsurteil. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass es in der Praxis äußerst schwer ist, ein Schiedsurteil erfolgreich anzugreifen. Im Allgemeinen folgt das Gericht der Entscheidung der Schiedsrichter. Wenn der Unternehmer seinen Streit fortführen möchte, bleibt ihm nichts anderes übrig, als gegen die Entscheidung Revision einzulegen. Die Hürden vor dem Hohen Rat sind allerdings noch höher. Der Hohe Rat wird die Entscheidung des Gerichtshofes nur dann aufheben, wenn der Gerichtshof gegen geltendes Recht verstoßen hat oder bei der Entscheidung Formvorschriften verletzt worden sind. Dies wird nicht ohne Weiteres der Fall sein.

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Onno Hennis

Onno Hennis

Bei AMS fokussiert sich Herr Hennis auf kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang berät er Mandanten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vertragsrechts, des Deliktsrechts und grenzüberschreitende Inkasso. Folgen Sie Onno auf LinkedIn.

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