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Wann wird ein Antrag auf Einleitung einer Untersuchung aus unangemessenen Gründen vorgebracht, wodurch dem Antragsteller die Kosten auferlegt werden?

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Bei begründeten Zweifeln an einer korrekten Vorgehensweise bietet das Untersuchungsrecht den Geschädigten einen wirksamen Rechtsweg zur Lösung von Problemen innerhalb eines Unternehmens. Manchmal wird das Untersuchungsrecht aber auch nur als Druckmittel eingesetzt. In diesem Fall kann die Kammer für Unternehmenssachen entscheiden, dass der Antrag nicht angemessen begründet wurde, und dem Kläger Die Partei, die in einer Rechtssache zum Erscheinen vor Gericht vorgeladen wird, wird als der Beklagte bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht der Kläger, das ist die Partei, die die Rechtssache eingeleitet hat...
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Kläger
die Kosten auferlegen. Anhand eines aktuellen Urteils des Hohen Rates der Niederlande erklärt der Anwalt für Unternehmensrecht Onno Hennis, wann dies der Fall ist.

Hintergrund des Streitfalls

Auslöser war ein Streit innerhalb der CAI, einer niederländischen Holdinggesellschaft mit Beteiligungen an indischen Unternehmen, die Kredite an indische Arbeitnehmer ohne Bankkonten vergeben. Die CAI verfügt über eine umfassende satzungsgemäße Governance-Regelung. Im Zusammenhang mit einem geplanten Börsengang kam es zu einem Streit zwischen mindestens zwei Anteilseignern.

Gegenklage

Im Rahmen des Verfahrens reichte einer der Anteilseigner, Olympus, eine Gegenklage ein. Zur Begründung führte Olympus unter anderem an, dass der Vorstand nicht unabhängig arbeite und einige Minderheitsanteilseigner angeblich Absprachen treffen würden. Olympus behauptet auch, dass es vom Vorstand nicht über den geplanten Börsengang informiert worden sei.

Ablehnung okay wegen unangemessener Gründe

Die Kammer für Unternehmenssachen lehnt den Antrag von Olympus ab. Sie ist der Ansicht, dass dieser auf unbegründeten Annahmen und Spekulationen beruht. Insbesondere zu der Behauptung von Olympus, dass die Anteilseigner untereinander Absprachen treffen würden, fällte die Kammer für Unternehmenssachen ein hartes Urteil. Solch weitreichende Behauptungen bedürfen einer soliden und konkreten Begründung, welche nicht gegeben war. Aus diesem Grund hat die Kammer für Unternehmenssachen Olympus die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Berufung

Olympus legte gegen dieses Urteil Berufung Im Niederländische Zivilverfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass die Prüfung in zwei Instanzen stattfindet: jedermann hat das Recht, eine erneute Behandlung eines Gerichtsstreits durch ein höheres Gericht zu beantragen.
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Berufung
ein. Sie argumentierte, dass ein Antrag auf Einleitung einer Untersuchung nur dann aus unangemessenen Gründen gestellt wird, wenn ein Missbrauch des Verfahrensrechts vorliegt. Dafür gilt eine sehr große Schwelle. Dies ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller seinen Antrag auf eine Untersuchung auf Tatsachen und Umstände stützt, deren Unrichtigkeit er kannte oder hätte kennen müssen, oder auf Erklärungen, von denen er im Voraus hätte wissen müssen, dass sie keine Aussicht auf Erfolg haben. Olympus argumentierte, dass die Kammer für Unternehmenssachen diesen Maßstab nicht angewandt oder zumindest keine ausreichende Begründung dafür geliefert habe.

Der Hohe Rat

Der Hohe Rat stellte zunächst fest, dass der festgelegte Maßstab ( Rechtsmissbrauch Derjenige, dem ein Recht zusteht, kann sich nicht darauf berufen, soweit er es missbraucht. Ausgangssituation ist dabei, dass ein Berechtigter sein Recht zwar ausüben darf, aber dieses Recht durch...
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Rechtsmissbrauch
) tatsächlich der richtige sei. Gleichzeitig vertrat sie die Auffassung, dass sich dies aus der Argumentation der Kammer für Unternehmenssachen ergebe. Der Hohe Rat vertritt jedoch ausdrücklich die Auffassung, dass bei der Annahme eines Missbrauchs von Verfahrensrechten durch einen Antrag auf Untersuchung Zurückhaltung angebracht ist, da das Recht auf Zugang zu den Gerichten teilweise durch Artikel 6 EMRK garantiert wird. Nach Ansicht des Hohen Rates hat die Kammer für Unternehmenssachen in dieser Sache jedoch die zu beachtende Zurückhaltung nicht missachtet.

AMS Advocaten: Spezialist für Unternehmensstreitigkeiten

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Onno Hennis

Onno Hennis

Bei AMS fokussiert sich Herr Hennis auf kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang berät er Mandanten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vertragsrechts, des Deliktsrechts und grenzüberschreitende Inkasso. Folgen Sie Onno auf LinkedIn.

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