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Seit dem 1. Juli erweiterte Möglichkeiten zur gerichtlich angeordneten Abberufung eines Stiftungsvorstands

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Im Falle der Misswirtschaft einer Stiftung Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Stiftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Stiftung
gestaltete sich die Abberufung des Vorstandes bis vor kurzem als relativ schwierig. Stakeholder konnten diese nur in begrenzten und äußerst spezifischen Fällen beim Gericht beantragen. Seit dem 1. Juli 2021 gelten jedoch erweiterte gesetzlichen Kündigungsgründe. In diesem Blog erklärt Onno Hennis, Anwalt für Gesellschaftsrecht, die Gesetzesänderung.

Stiftungsvorstand

Im Gegensatz zu anderen juristischen Personen ist eine Stiftung nicht zur Anstellung eines weiteren Organs verpflichtet. Auch wenn es üblich ist, dass eine Stiftung einen Aufsichtsrat hat, besteht hierzu keine gesetzliche Verpflichtung.

Ernennung und Abberufung von Stiftungsvorständen

Nach dem Gesetz erfolgt die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern gemäß den in der Satzung Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen müssen die Satzung in der notariellen Urkunde enthalten...
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Satzung
festgelegten Bestimmungen. Sofern kein Aufsichtsrat berufen wurde, erfolgen Ernennungen in der Regel anhand eines Kooptationssystems. Das bedeutet, dass der Vorstand neue Vorstandsmitglieder selbst ernennt. Auch die Entscheidung über Entlassungen obliegen in der Regel dem Vorstand (mit Mehrheit).

Starke (unkontrollierte) Macht im Vorstand

Da die Zusammensetzung des Vorstands in Händen des selbigen liegt und der Vorstand weitreichende gesetzliche Befugnisse hat (z.B. die Vertretung der Stiftung), liegt ein relativ großer Teil der (unkontrollierten) Macht beim Vorstand. Dies gilt umso mehr für einen Vorstand, der aus einer Person besteht.

Missstände bei Stiftungen

Dies führt in manchen Fällen zu Missständen innerhalb der Stiftung Sind Sie neugierig über die Bedeutung der Stiftung? AMS Advocaten erklärt es.
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Stiftungen
. Man denke hierbei an die fehlerhafte Verwendung von Fördermitteln, Selbstbereicherung etc. In der Praxis erweist es sich angesichts der Stiftungsstruktur für Dritte als schwierig, dagegen vorzugehen, auch wenn sie darunter leiden können.

Gerichtlich angeordnete Abberufung

Es gibt jedoch Möglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer gerichtlich angeordneten Abberufung einzelner Stiftungsvorstandsmitglieder. Zu diesem Zweck muss die interessierte Partei (oder deren Anwalt) eine Petition beim Gericht einreichen. Als Interessenten gelten (juristische) Personen, die eng mit der Stiftung verbunden sind.

(Neue) Kündigungsgründe

Bis vor kurzem waren die Kündigungsgründe sehr begrenzt. Seit der Gesetzesänderung wurden diese ergänzt. Fortan kann ein Vorstandsmitglied in den folgenden Fällen seines Amtes enthoben werden: sofern (i) er seine Pflichten vernachlässigt, (ii) andere schwerwiegende Gründe vorliegen, (iii) eine wesentliche Änderung der Umstände vorliegt oder (iv) er einer Anordnung Ein Amtsprotokoll ist ein Protokoll über die Amtshandlung eines Gerichtsvollziehers über eine Beschlagnahme, die Feststellung bestimmter Wahrnehmungen oder die Zustellung einer Vorladung oder eines sonstigen...
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Anordnung
des Richters für den vorläufigen Rechtsschutz nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Zukunft?

Es ist zu erwarten, dass die neuen Kündigungsgründe – die den Charakter einer offenen Norm haben – das Eingreifen in Missstandsfällen erleichtern. Allerdings besteht hinsichtlich der Realisierung dieser offenen Norm noch Unklarheit. Die neuen Kündigungsgründe entsprechen nämlich den für Aufsichtsratsmitglieder in einer strukturierten Gesellschaft gültigen gesetzlichen Kündigungsgründen, hinsichtlich der Anwendung dieser liegt jedoch (noch) keine öffentliche Rechtsprechung vor.

AMS Advocaten: Experten im Bereich Stiftungsrecht

Wenn Sie bei einer Stiftung ein Problem haben oder als Vorstandsmitglied angesprochen werden, können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden. Wir schauen auf eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Prozessführung im Auftrag von und im Zusammenhang mit Stiftungen zurück.

Onno Hennis

Onno Hennis

Bei AMS fokussiert sich Herr Hennis auf kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang berät er Mandanten in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, des Vertragsrechts, des Deliktsrechts und grenzüberschreitende Inkasso. Folgen Sie Onno auf LinkedIn.

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